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Justiz verhängt Millionen Strafgelder

Beschuldigte in Gerichtsverfahren werden oft auch finanziell belangt. Geldstrafen und -bußen fließen ins Staatssäckel, aber auch an gemeinnützige Einrichtungen.

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften haben im vergangenen Jahr Geldstrafen, -bußen und -auflagen bei Verfahrenseinstellung in Höhe von rund 4,1 Millionen Euro verhängt, knapp 2,2 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Der Rückgang könnte nach Angaben des Oberlandesgerichts (OLG) auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sein: Verfahren wurden anderweitig erledigt und Einkommen, nach denen die Höhe von Geldbußen bemessen wird, waren geringer.

Tatsächlich gezahlt wurden knapp 3,9 Millionen Euro. Gut die Hälfte der Summe floss nach Angaben des Justizministeriums an die Staatskasse. Mehr als ein Drittel der für soziale Zwecke bestimmten Geldauflagen wurde bundes- und landesweit tätigen gemeinnützigen Einrichtungen und Vereinen zugesprochen. Rund 1,4 Million Euro wurden gezahlt. Auf über 2,5 Millionen Euro summiert sich der Betrag, den regionale Initiativen erhalten sollten. Tatsächlich gingen bei den oft dringend auf Geldspenden angewiesenen kleineren Vereinen in den fünf Gerichtsbezirken knapp 2,49 Millionen Euro auch ein.

«Gerade kleinere Vereine wie der Sportverein um die Ecke profitieren davon», sagte Justizministerin Katja Meier (Bündnis 90/Die Grünen). «Die Wiedergutmachung der Straftat kommt damit der ganzen Gesellschaft zugute.» Gerichtsverfahren können bei geringer Schuld gegen Geldauflage oder -buße eingestellt werden. Die Höhe des Betrages und den Empfänger legen Staatsanwaltschaften oder zuständige Richter fest. Der Angeklagte muss einverstanden damit sein - dann kommt er um ein Strafverfahren herum.

Beim OLG werden Listen gemeinnütziger Einrichtungen geführt, die um Zuweisungen ersucht haben und Geld empfangen dürfen. Da Strafen, Bußen und Auflagen aber nicht umgehend gezahlt werden, differieren Zuweisungs- und Auszahlungshöhe. In der Regel bestimmen die Gerichte einen Verein oder Verband als Begünstigten, zuweilen auch solche, die mit dem jeweiligen Delikt zu tun haben. Dazu zählten 2020 vor allem Sportvereine, der Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie Einrichtungen für Kultur und Integration.

Die höchsten Summen wurden Vereinen zugesprochen, die in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Krebs- und anderer medizinischen Forschung, Natur- und Umweltschutz sowie Gesundheitshilfe tätig sind. Auch Organisationen, die sich um Opfer von Straftaten kümmern wie der Weiße Ring wurden oft bedacht, aber auch der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr oder ein deutscher Verein, der sich für das Überleben der Orang Utans im indonesischen Regenwald auf Borneo engagiert.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH