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Freiberg wehrt sich mit Eilverfahren gegen Corona-Auflagen

Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Die Stadt Freiberg wehrt sich gerichtlich gegen die Corona-Schutzverordnung des Freistaats Sachsen. Beim Oberverwaltungsgericht Bautzen ging ein entsprechender Eilantrag ein, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch bestätigte. Zuvor hatte die «Leipziger Volkszeitung» berichtet.

Der Kommune geht es um Auflagen für das Bergstadtfest, das vom 22. bis 25. Juli geplant ist. Nach der aktuell geltenden Schutzverordnung dürfte dieses nur mit Terminbuchung und Kontakterfassung sowie tagesaktuellem Test der Besucherinnen und Besucher stattfinden. Im Innenraum gilt zudem eine Maskenpflicht. Das Gericht hat dem Gesundheitsministerium bis Freitag Zeit eingeräumt, eine Stellungnahme abzugeben. Wann das Gericht eine Entscheidung treffen wird, ist noch unklar.

Am Dienstag hatte bereits die AfD im Sächsischen Landtag eine Klage gegen die aktuelle Corona-Schutzverordnung angekündigt. Zur Begründung hieß es, dass die sächsische Staatsregierung die Grundrechte der Bürger trotz eines Infektionsgeschehens nahe Null einschränke. Deshalb ziehe man nun vor das Verfassungsgericht, sagte Partei- und Fraktionschef Jörg Urban.

Kurz zuvor hatte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) angekündigt, dass die Maskenpflicht ab diesen Freitag beim Einkaufen wegfällt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 10 liegt.

Corona-Schutzverordnung Sachsen

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH