Das Bundesverwaltungsgericht rechnet mit einem neuen Schwung von Klagen gegen große Infrastrukturprojekte. Mehrere Gesetzesänderungen 2020 führten dazu, dass das Gericht in Leipzig für weitere Themengebiete zuständig sein werde, sagte der Präsident Klaus Rennert am Mittwoch. Dazu zählten Offshore-Windparks, neue Eisenbahn- und Wasserstraßenprojekte und Vorhaben, die sich aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen ergeben. Das Bundesverwaltungsgericht wäre für Klagen dagegen in erster und letzter Instanz zuständig.
Rennert sieht diese Entwicklung nicht unbedingt positiv. Der Charakter des Bundesverwaltungsgerichts werden dadurch verändert. Wie die anderen Bundesgerichte sei es als Rechtsmittelinstanz konzipiert. Wenn die Leipziger Richter immer mehr erstinstanzliche Verfahren auf den Tisch bekämen, ändere sich die Arbeitsweise. Diese Verfahren - zum Beispiel in der Vergangenheit zur Elbvertiefung oder zum Fehmarnbelttunnel - seien sehr aufwendig. Schon jetzt nähmen die Prozesse zu den großen Infrastrukturprojekten ein Drittel der Arbeitszeit des Gerichts ein. Mehr dürfe es nicht werden, sagte Rennert.