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BGH verhandelt im Dezember gegen NSU-Helfer André E.

Ein Hinweisschild, auf dem der Bundesadler und der Schriftzug Bundesgerichtshof abgebildet ist, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild
Ein Hinweisschild, auf dem der Bundesadler und der Schriftzug Bundesgerichtshof abgebildet ist, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Der Bundesgerichtshof (BGH) will noch in diesem Jahr über das Urteil gegen den Mitangeklagten André E. im NSU-Prozess verhandeln. Vor dem 3. Strafsenat solle am 2. Dezember verhandelt werden, kündigte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe an. «Als Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist der 15. Dezember 2021 in Aussicht genommen», teilte der BGH weiter mit. (Az.: 3 StR 441/20)

Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte E. am 11. Juli 2018 wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er habe dem NSU-Trio mehrere Bahncards verschafft, die auf ihn und seine Ehefrau ausgestellt waren - aber mit Fotos von Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe versehen waren.

Mit dem Urteil blieb das OLG weit unter der Forderung der Anklage, die auf Beihilfe zum versuchten Mord plädiert hatte. Hintergrund ist, dass E. unter anderem auch ein Wohnmobil angemietet haben soll, mit dem die Täter für einen Bombenanschlag nach Köln fuhren.

Weil bei E. im einzigen Fall auch die Bundesanwaltschaft begründet Revision beantragt hat, musste der BGH eine Hauptverhandlung ansetzen. Bei den Mitangeklagten hatten nur deren Verteidiger Rechtsmittel eingelegt, nicht aber die Anklageseite.

Mitteilung

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH