Gut drei Jahre nach der Urteilsverkündung im NSU-Prozess will sich der Bundesgerichtshof (BGH) am 19. August zu den eingelegten Revisionen äußern. Die obersten Strafrichter in Karlsruhe werden dann voraussichtlich schriftlich «weitere Entscheidungen» bekanntgeben. Darüber informierten sie am Donnerstag in einer knappen Pressemitteilung. Außerdem solle «über den weiteren Fortgang des Verfahrens» informiert werden. (Az. 3 StR 441/20)
In dem Mammutverfahren um die Morde und Anschläge der Neonazi-Terrorzelle «Nationalsozialistischer Untergrund» (NSU) war am 11. Juli 2018 das Urteil verkündet worden. Das Oberlandesgericht München hatte Beate Zschäpe, die einzige Überlebende des Trios, als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Revisionen der 46-Jährigen und dreier Mitangeklagter waren im Januar beim BGH eingegangen. Die Bundesanwaltschaft, die auch die Anklage geführt hatte, ficht das Urteil gegen André E. an, das überraschend milde ausgefallen war. Eine fünfte Verurteilung ist bereits rechtskräftig.
BGH zum Eingang der Revisionen am 19. Januar
BGH-Beschluss vom 10. März zu Carsten S.
Urteil des OLG München vom 11. Juli 2018
Erste Mitteilung zur Verkündung (Tenor)
Zweite Mitteilung dazu (Begründung)
Dritte Mitteilung dazu (Strafzumessung)
OLG zur Freilassung von Ralf W. am 17. Juli 2018
OLG am 21. April 2020 zum schriftlichen Urteil
Über die Revisionsabteilung der Bundesanwaltschaft
BGH über Verfahren in Strafsachen
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH