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BGH bestätigt Urteil gegen «Gruppe Freital»-Mitglied

Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. / Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. / Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem weiteren Fall die Verurteilung eines Mitgliedes der rechtsextremen «Gruppe Freital» bestätigt. Der zur Tatzeit 48-Jährige sei damals wegen seiner Tätigkeit als Freitaler NPD-Stadtrat von den anderen Vereinigungsmitgliedern als wertvoll für Gruppe beurteilt worden, teilte der BGH am Freitag mit. Er habe an propagandistischen Straftaten aktiv mitgewirkt, etwa mit einem «Fotoshooting», bei dem er und andere neben einer Hakenkreuzflagge den rechten Arm zum Hitlergruß erhoben hatten. Durch Beiträge im internen Chatverkehr habe er auch «die gewalttätige Kernbetätigung der Gruppe» befördert.

Das Oberlandesgericht Dresden hatte ihn und zwei andere Männer am 4. Februar 2021 wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und weiterer Delikte zu Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, eine Frau bekam als Unterstützerin sechs Monate. Drei Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt, darunter die des früheren NPD-Funktionärs. Der Mann legte Revision ein.

Bis März 2021 gab es insgesamt drei Prozesse gegen Mitglieder und Gefolgsleute der «Gruppe Freital». Die Rechtsextremisten hatten 2015 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise in der Kleinstadt Freital bei Dresden für Angst und Schrecken gesorgt. Sie verübten Anschläge auf Ausländer und politisch Andersdenkende, um diese einzuschüchtern und die Aufnahme von Flüchtlingen zu verhindern.

Im März 2018 wurden acht Mitglieder in unterschiedlicher Tatbeteiligung unter anderem wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung, versuchten Mordes und Sprengstoffexplosionen zu langen Haftstrafen verurteilt. Zwei weitere Prozesse widmeten sich der «zweiten Reihe» der Gruppe.

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