- Abstand halten und Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein nötiges Minimum verringern
- Aufenthalt in der Öffentlichkeit: maximal 10 Personen mit höchstens einem weiteren Hausstand
- Aufforderung zum Verzicht auf nicht notwendiger Reisen und Besuche (auch Verwandte). Dies gilt auch für Inland und tagestouristische Ausflüge
- Übernachtungsangebote im Inland nur noch für nicht touristische Zwecke
- Geschlossen werden alle Einrichtungen zur Freizeitgestaltung
- Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- der Freizeit-und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
- Schwimm-und Spaßbäder, Saunen und Thermen
- Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelleund ähnliche Einrichtungen
- Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. (Profisportveranstaltungen nur ohne Zuschauer)
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen (Außnahme: Lieferung / Abholung von Speisen)
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen
- offen bleiben: Friseure, medizinisch notwendige Behandlungen (Physio, Ergo etc.)
- Groß- und Einzelhandel bleibt offen (max. 1 Kunde / 10 qm)
- Schulen und Kindergärten bleiben offen (Schutzmaßnahmen entscheiden Länder)
- Wirtschaftshilfen, KfW Schnellkredit, Überbrückungshilfen für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine
- Unternehmen: Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause ist - wo umsetzbar - ist zu ermöglichen
- Besondere Schutzvorkehrungen in Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen
Die Maßnahmen sind ab dem 02. November 2020 gültig und bis Ende November befristet.
Wir informieren über die einzelnen Punkte und deren Ausprägungen in den kommenden Tagen.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/2020-10-28-mpk-beschluss-corona-data.pdf