Trotz aller Maßnahmen der letzten Wochen steigt die Zahl der Infektionen weiter exponentiell an. Zahlreiche Gesundheitsämter können nicht mehr vollständig die Kontakte nachverfolgen, was wiederum die Verbreitung des Viruses beschleunigt. Aktuell sind laut RKI 75% der Ansteckungsumstände unklar. Zur Vermeidung einer akuten deutschlandweiten Gesundheitsnotlage wurden am 28. Oktober 2020 von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder folgende Beschlüsse vereinbart:
- Abstand halten und Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein nötiges Minimum verringern
- Aufenthalt in der Öffentlichkeit: maximal 10 Personen mit höchstens einem weiteren Hausstand
- Aufforderung zum Verzicht auf nicht notwendiger Reisen und Besuche (auch Verwandte). Dies gilt auch für Inland und tagestouristische Ausflüge
- Übernachtungsangebote im Inland nur noch für nicht touristische Zwecke
- Geschlossen werden alle Einrichtungen zur Freizeitgestaltung
- Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- der Freizeit-und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
- Schwimm-und Spaßbäder, Saunen und Thermen
- Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelleund ähnliche Einrichtungen
- Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. (Profisportveranstaltungen nur ohne Zuschauer)
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen (Außnahme: Lieferung / Abholung von Speisen)
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen
- offen bleiben: Friseure, medizinisch notwendige Behandlungen (Physio, Ergo etc.)
- Groß- und Einzelhandel bleibt offen (max. 1 Kunde / 10 qm)
- Schulen und Kindergärten bleiben offen (Schutzmaßnahmen entscheiden Länder)
- Wirtschaftshilfen, KfW Schnellkredit, Überbrückungshilfen für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine
- Unternehmen: Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause ist - wo umsetzbar - ist zu ermöglichen
- Besondere Schutzvorkehrungen in Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen