Bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) sind seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 knapp 302.000 Anträge auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz eingegangen. Etwa 207.000 davon seien bearbeitet und 155 Millionen Euro an die Antragsteller - in der Regel Unternehmen - ausgezahlt worden, teilte die Behörde am Donnerstag in Dresden mit. «Auch die übrigen Anträge sollen so schnell wie möglich bearbeitet werden», erklärte LDS- Präsidentin Regina Kraushaar. In den Hochphasen seien täglich weit über 1000 Entschädigungsanträge eingegangen, inzwischen seien es zwar deutlich weniger, aber im Schnitt immer noch 275.
Nach Angaben der LDS handelt es sich bei etwa 90 Prozent aller Anträge um eine Entschädigung wegen coronabedingter Quarantäne und zu rund zehn Prozent um Anträge zum Verdienstausfall im Zusammenhang mit betreuungsbedürftigen Personen. Die aktuell noch offenen Anträge sollen bis zum dritten Quartal 2023 bearbeitet sein. Sollten Antragssteller wegen ausstehender Entschädigungszahlungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, bestehe die Möglichkeit einer beschleunigten Bearbeitung.
«Wer auf Grund des Infektionsschutzgesetzes einer häuslichen Quarantäne unterliegt und einen Verdienstausfall erleidet, enthält grundsätzlich eine Entschädigung», heißt es auf der Website der LDS. Bei Entschädigungszahlungen für Unternehmen und Selbstständige gelte die zwingende Voraussetzung, dass Betroffene einer Quarantäne durch ein sächsisches Gesundheitsamt unterliegen müssen. «Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt.» Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes gewährt.
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