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Impfpflicht: Landratsamt verhängt keine Betretungsverbote

Ein Mitarbeiter eines Impfzentrums impft einen Mann gegen Corona. / Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Ein Mitarbeiter eines Impfzentrums impft einen Mann gegen Corona. / Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Das Landratsamt Bautzen hat im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Impfpflicht für Personal im Bereich Gesundheit und Pflege bisher auf Betretungsverbote verzichtet. Wie die Behörde am Dienstag mitteilte, hatten die Arbeitgeber seit März dieses Jahres bei den Gesundheitsämtern rund 3900 Beschäftigte gemeldet, die keinen oder nur einen zweifelhaften Nachweis vorgelegt hatten beziehungsweise eine medizinische Kontraindikation angaben. Mit Blick auf die Versorgungslage und nach Anhörung der Arbeitgeber habe man keine Verbote zum Betreten der Einrichtungen verhängt.

Die sächsische Regierung hatte beim Thema Impfpflicht stets geltend gemacht, dass die Versorgungssicherheit der Gesundheitseinrichtungen Vorrang genieße. Neben Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen hatte sich Sachsen unlängst dafür ausgesprochen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu beenden. In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) setzten sich die zuständigen Ministerien dafür ein, die zum Jahresende auslaufende Impfpflicht nicht zu verlängern.

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) argumentierte, dass die Omikron-Variante seltener zu schweren Verläufen führe als zuvor Delta. Eine Verlängerung der Impfpflicht über 2022 hinaus sei schlicht nicht zu rechtfertigen.

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