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Immobilienbranche will Schadenersatz wegen 2G in Geschäften

Ein Plakat, das an die Pflicht zum Tragen einer Maske erinnert, hängt an einem Fenster. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Ein Plakat, das an die Pflicht zum Tragen einer Maske erinnert, hängt an einem Fenster. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Geschäftshäuser waren lange eine gute Investition, doch seit der Corona-Krise ist die Situation nicht mehr so einfach. Denn wenn weniger Kunden kommen, kann das auch Folgen für die Vermieter haben.

Angesichts der neuen Beschränkungen beim Einkaufen in Sachsen erwägt die Immobilienbranche Schadenersatzforderungen. 2G führe zu einem massiven Rückgang von Kunden und Umsatz, teilte der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) mit. Schadenersatzforderungen würden nicht ausgeschlossen. Sachsen müsste klipp und klar belegen, dass vom Handel pandemische Gefahren ausgehen.

In großen Teilen des sächsischen Einzelhandels sind ab Montag nur noch gegen Covid-19 Geimpfte und von der Krankheit Genesene (2G) zugelassen. Das soll helfen, die rasante Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Ausgenommen sind etwa Supermärkte und Drogerien.

Der stationäre Einzelhandel sei kein Ort erhöhten Infektionsgeschehens, hob ZIA-Präsident Andreas Mattner hervor. «Im Gegenteil: Eine erprobte Belüftungstechnik, mehrere Eingänge zur Lenkung von Besucherströmen und durchdachte Hygienekonzepte sorgen dafür, dass Handelsimmobilien Safe Places sind.»

Die verschärften Regeln seien gerade im Weihnachtsgeschäft fatal. «Ein Zustand der Rechtsunsicherheit, gepaart mit wirtschaftlicher Existenzangst, sollte durch kluge und maßvolle Politik vermieden werden», forderte Mattner. Zum ZIA gehören auch Vermieter von Läden und Kaufhäusern. Geht den Händlern Umsatz verloren, müssen die Immobilienbesitzer Mietausfälle fürchten.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH