Die AfD hat die geringe Quote genehmigter Anträge auf Entschädigungen nach einem Corona-Impfschaden kritisiert. Sie bezog sich dabei am Montag auf eine Antwort des Sozialministeriums auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten André Wendt, Vizepräsident des Sächsischen Landtages. Demnach wurden von den bis Ende Juni eingereichten 256 Anträgen bisher zwölf genehmigt und 94 abgelehnt. Bei dem Rest steht eine Entscheidung noch aus, zwei Fälle hatten sich von selbst erledigt.
«Die Landesregierung hat die Bürger aufgerufen, sich impfen zu lassen und sich damit solidarisch zu zeigen. Deshalb muss sich die Regierung auch gegenüber den Geschädigten der von ihr vorangetriebenen Maßnahmen solidarisch zeigen», argumentierte Wendt. Wer eine Impfung ausdrücklich empfehle und die Pharmakonzerne aus der Haftung nehme, müsse den Bürgern mit Impfschäden «uneingeschränkt zur Seite stehen». Der AfD-Politiker monierte, dass unter den abgelehnten Anträgen auch Fälle von Hirnblutung, Herzmuskelentzündung, Lähmung und Lungenembolie waren.