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OVG: «Querdenken»-Demonstrationen bleiben verboten

Justitia-Abbildungen sind zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Archivbild
Justitia-Abbildungen sind zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Archivbild

Die für diesen Samstag in Dresden angemeldeten «Querdenken»-Demonstrationen bleiben verboten. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Verbotsverfügung der Stadt bestätigt, wie die Justizbehörde am Freitagabend mitteilte. Damit blieb die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden erfolglos. Es geht um drei ursprünglich geplante Versammlungen.

Das Verwaltungsgericht war der Prognose der Landeshauptstadt gefolgt, wonach von den Versammlungen mit insgesamt 5000 angemeldeten Menschen nicht vertretbare Corona-Gefahren für Teilnehmer, Polizisten und Passanten ausgehen, die nur durch ein Verbot zu vermeiden sind. Wegen der im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich hohen Infektionszahlen in Sachsen und der Verbreitung der Virusvarianten bestehe ein unkalkulierbares Risiko.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht folgte dieser Einschätzung. Da das SarS-CoV-2-Virus durch Tröpfchen- oder Aerosolinfektion verbreitet werde, sei das Ansteckungsrisiko auch bei Versammlungen unter freiem Himmel mit hoher Teilnehmerzahl erhöht.

Unabhängig vom Ausgang der rechtlichen Auseinandersetzung hat sich die Polizei wie bei früheren Anlässen darauf eingestellt, dass Kritiker der Corona-Schutzmaßnahmen dennoch in die Innenstadt kommen. Es wird mit erheblichen Verkehrseinschränkungen gerechnet.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH