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Demonstrationen am 1. Mai in Plauen bleiben verboten

Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild
Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild

Die Verbote von drei Demonstrationen in Plauen (Vogtland) am 1. Mai bleiben bestehen. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat am Freitag Eilanträge dagegen abgelehnt. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig, wie das Verwaltungsgericht am Freitagabend mitteilte. Die Antragsteller haben demnach die Möglichkeit der Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht. (VG Chemnitz 7 L 206/21, 7 L 207/21, Zl 208/21)

Im Fall der Versammlung «Plauen ist bunt» kam die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts zu der Auffassung, dass der Antragsteller nicht die Möglichkeit habe, den Zustrom von Versammlungsteilnehmern wie vorgesehen auf 200 Personen zu begrenzen. Eine große Teilnehmerzahl erhöhe das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus aber auch unter freiem Himmel. Durch lautstarke Meinungsbekundungen könne es zu Aeorosol-Freisetzungen kommen. Infektionsgefahren gebe es außerdem auch bei der An- und Abreise, argumentierte das Gericht.

Zu einer ähnlichen Bewertung kamen die Richter mit Blick auf eine geplante Veranstaltung der rechtsextremen Kleinpartei III. Weg. Es sei damit zu rechnen, dass sich neben dem unmittelbaren Anhängerkreis auch Personen aus dem Spektrum der «Querdenker»-Bewegung der Versammlung anschließen würden, so das Gericht. Die Zahl von nur 100 in der Anmeldung genannten Personen erschien dem Verwaltungsgericht nicht realistisch.

Bei der Abwägung der Interessen am Gesundheitsschutz auf der einen und einer ungehinderten Ausübung des Versammlungs- und Meinungsäußerungsrechts auf der anderen Seite hätten die gesundheitlichen Aspekte auch hier den Vorrang. Zur gleichen Einschätzung gelangte das Gericht mit Blick auf die dritte Versammlung. Auch eine zeitliche Begrenzung der drei Veranstaltungen und die Verfügung eines größeren Mindestabstandes seien keine geeigneteren milderen Mittel als das Verbot.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH