Seit dem vergangenen Montag dürfen Hotels, Pensionen und Campingplätze in Sachsen keine Touristen mehr aufnehmen - gegen dieses Beherbergungsverbot zieht der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Sachsen jetzt vor Gericht. Der Verband unterstützt einen betroffenen Hotelier aus Eibenstock (Erzgebirgskreis) bei seinem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen, wie er am Freitag mitteilte.
Offiziell erhoben wird die Klage von Ralf Schibelius, der Geschäftsführer des Hotels am Bühl ist. Die Lage sei für sein Haus dramatisch, sagte Schibelius bei einer gemeinsamen Pressekonferenz. «Wir haben am 19. November recht spät abends erfahren, dass ab dem 22. November ein Beherbergungsverbot besteht», sagte er.
Zu diesem Zeitpunkt sei das Haus zu 80 Prozent ausgelastet gewesen. Für das Hotel bleibe abgesehen vom Außer-Haus-Verkauf von Speisen derzeit nichts übrig, weil Geschäftsreisende für die Einrichtung nicht interessant seien. «Wir rechnen bis Ende des Jahres mit einem Umsatzverlust von 600.000 Euro, der nicht mehr aufzuholen ist.»