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Keine Verschärfung der Corona-Beschränkungen in Sachsen

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

In Sachsen soll es nach den jüngsten Beschlüssen von Bund und Ländern keine Verschärfung der Corona-Regeln geben. Die neue Schutzverordnung werde wie geplant am 1. September in Kraft treten, teilte die Staatskanzlei am Freitag auf Anfrage mit. «Wir haben bundesweit gemeinsame Regeln geschaffen, die es uns gleichzeitig ermöglichen, einschränkende Maßnahmen entsprechend dem regionalen Infektionsgeschehen zu reduzieren», sagte Staatskanzlei-Chef Oliver Schenk.

«Das ermöglicht uns, Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern zu genehmigen.» Voraussetzung sei allerdings die Möglichkeit, Kontakte nachzuverfolgen sowie ausreichend niedrige Infektionszahlen. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) verwies darauf, dass als «rote Linie» 20 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gelten soll.

Anders sieht es bei bundesweiten Sportveranstaltungen aus. «Ganz konkret bei der Fußball-Bundesliga ist es notwendig, dass wir in Deutschland einheitliche Regelungen haben. Man kann sich schlecht vorstellen, dass in Sachsen Zuschauer zugelassen sind und in einem anderen Bundesland nicht», sagte Köpping. Eine bundesweite Arbeitsgruppe soll bis Ende Oktober Vorschläge zu einem einheitlichen Umgang erarbeiten.

Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder hatten am Donnerstag über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beraten und Beschlüsse gefasst. Darin geht es unter anderem um Großveranstaltungen sowie um ein Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht. Bundesweit soll es mindestens 50 Euro betragen, in Sachsen sind 60 Euro geplant.

Rückreisende aus Risikogebieten sind demnach auch künftig verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise nach Deutschland in die eigene Wohnung zu begeben und für einen Zeitraum von 14 Tagen zu isolieren. Diese Quarantäne kann durch einen negativen Test frühestens ab dem fünften Tag nach der Rückkehr vorzeitig beendet werden. Die Kontrolle der Quarantänepflicht obliegt dabei laut Staatskanzlei in erster Linie den Kommunen und regionalen Gesundheitsämtern.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild