Für die Grundschüler in Sachsen besteht von Montag an vorübergehend keine Schulpflicht. Wie das Kultusministerium am Samstag auf Anfrage bestätigte, können Eltern vorläufig selbst entscheiden ob, sie ihre Kinder in die Schule schicken oder zu Hause unterrichten wollen. Zuerst hatte die «Sächsische Zeitung» in ihrem Online-Auftritt darüber berichtet.
Damit reagierte das Ministerium auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom Freitag. Dieses hatte im Eilverfahren zugunsten der Eltern eines Siebenjährigen entschieden, die sich gegen die Öffnung der Grundschulen ohne Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern gewandt hatten. Man respektiere den Beschluss und werde die Schulbesuchspflicht für Schülerinnen und Schüler im Primarbereich vorerst aussetzen, sagte Kultusminister Christian Piwarz (CDU).
Die Festlegung des Kultusministeriums gilt bis zum 5. Juni und betrifft Grundschulen sowie den Primarbereich der Förderschulen. Das Ministerium kündigte an, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen anfechten zu wollen.