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DigitalPakt in Sachsen: Fördermittelbescheide in Höhe 8,6 Mio an Große Kreisstadt Görlitz und den Landkreis Görlitz

Symbolbild Schüler vor Notebook / pixabay
Symbolbild Schüler vor Notebook / pixabay

Ministerpräsident Michael Kretschmer und Kultusminister Christian Piwarz übergeben am Mittwoch (16. September) Fördermittel von insgesamt 8,6 Millionen Euro für die digitale Ausstattung von Schulen in der Großen Kreisstadt Görlitz und dem Landkreis Görlitz.

Ministerpräsident Michael Kretschmer und Kultusminister Christian Piwarz übergeben am Mittwoch (16. September) Fördermittel von insgesamt 8,6 Millionen Euro für die digitale Ausstattung von Schulen in der Großen Kreisstadt Görlitz und dem Landkreis Görlitz. Es handelt sich um Fördermittel aus dem DigitalPakt 1 (rund 4,8 Millionen Euro für den Landkreis Görlitz und rund 3 Millionen Euro für die Große Kreisstadt Görlitz). Mit diesen Mitteln ist geplant, den Schulen einen leistungsstarken Internetzugang in den Schulgebäuden zu ermöglichen und digitale Arbeitsgeräte für Lehrer und Schüler anzuschaffen. Die zusätzlichen rund 796.000 Euro (rund 496.000 Euro für den Landkreis Görlitz, rund 300.000 Euro für die Große Kreisstadt Görlitz) zur weiteren Anschaffung von Endgeräten kommen aus dem DigitalPakt 2 (Sofortausstattungsprogramm).

DigitalPakt 1

Die digitale Infrastruktur von Schulen wird in Sachsen nach der Richtlinie Digitale Schulen gefördert. Insgesamt stehen dafür rund 250 Millionen Euro zur Verfügung. Bislang sind 463 Anträge im Umfang von 238 Millionen Euro eingegangen. Davon wurden 448 Anträge mit einem Volumen von 227 Millionen Euro bereits bewilligt. Gefördert werden vorrangig die digitale Infrastruktur in Schulen, wie Verkabelung, Schulserver oder WLAN-Netzwerke. Aber auch die Anschaffung von interaktiven Tafeln, Displays oder von Laptops, Notebooks und Tablets wird unterstützt. Wie die Fördermittel verwendet werden, wird zuvor im Medienbildungskonzept und Medienentwicklungsplan festgelegt. So wird dem »Primat des Pädagogischen« Rechnung getragen.

Der Fördermittelbescheid betrifft 16 Schulen der Großen Kreisstadt Görlitz

  • Grundschule Innenstadt
  • Grundschule Zodel »Traugott Gerber«
  • Grundschule Melanchthon
  • Oberschule Melanchthon
  • Grundschule »August Moritz Böttcher«
  • Diesterwegschule
  • Grundschule Königshufen
  • Augustum-Annen-Gymnasium
  • Scultetus-Oberschule
  • Förderzentrum »Mira Lobe« mit Außenstellen
  • Oberschule Innenstadt
  • Grundschule Weinhübel
  • Nikolaischule
  • Joliot-Curie-Gymnasium
  • Oberschule Rauschwalde
  • Friedrich-Ludwig-Jahn-Schule

Der Fördermittelbescheid betrifft 19 Schulen im Landkreis Görlitz

  • Gutenbergschule Niesky
  • Klinik- und Krankenhausschule Großschweidnitz
  • Friedrich-Fröbel-Schule Olbersdorf
  • Landau-Gymnasium Weißwasser
  • Geschwister-Scholl-Gymnasium Löbau
  • Berufliches Schulzentrum »Christoph Lüders« Görlitz
  • Hans-Fallada-Schule Rietschen
  • Brüder-Grimm-Schule Weißwasser
  • Lisa-Tetzner-Schule Zittau
  • Christian-Weise-Gymnasium Zittau
  • Krankenhausakademie des Landkreises Görlitz gGmbH, Görlitz OT Innenstadt
  • Fachschule für Landwirtschaft Löbau
  • Oberland-Gymnasium Seifhennersdorf
  • BSZ Zittau
  • Förderzentrum  Oberland »Albert Schweitzer« Ebersbach-Neugersdorf
  • Astrid-Lindgren-Schule Weißwasser OT Weißwasser/Oberlausitz
  • BSZ Löbau
  • Berufliches Schulzentrum Weißwasser
  • Friedrich-Schleiermacher-Gymnasium Niesky

DigitalPakt 2

Bei dem insgesamt 500 Millionen Euro Sofortausstattungsprogramm des Bundes handelt es sich um eine Ergänzung zum »DigitalPakt Schule 2019 bis 2024«. Aus diesem Programm stehen Sachsen zusätzlich 28 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln für mobile Endgeräte an den Schulen zur Verfügung. Bislang sind 551 Anträge im Umfang von rund 28 Millionen Euro eingegangen. Davon wurden 542 Anträge mit einem Volumen von 27 Millionen Euro bereits bewilligt. Die Endgeräte werden von den Schulträgern beschafft, die diese den Schulen zur Verfügung stellen. Die Schulen vor Ort sollen entsprechend dem Bedarf darüber entscheiden, welchen Schülern die Geräte leihweise zur Verfügung gestellt werden. Die Geräte bleiben im Eigentum des Schulträgers.