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Zoll stellt Unregelmäßigkeiten bei Mindestlohnzahlung fest

Euro-Münzen auf Euro-Banknoten. Foto: Tobias Hase/dpa/Symbolbild
Euro-Münzen auf Euro-Banknoten. Foto: Tobias Hase/dpa/Symbolbild

Bei einer Schwerpunktkontrolle in Betrieben der Abfallwirtschaft hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bei 64 Unternehmen in Thüringen und Südwestsachsen in 24 Fällen Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung des Mindestlohns festgestellt. Wie das Hauptzollamt Erfurt am Dienstag mitteilte, waren bei der Aktion vor einer Woche 70 Zöllner unterwegs und befragten mehr als 350 Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen. Neben den Verstößen gegen den Mindestlohn seien in einem Fall auch Anhaltspunkte dafür gefunden worden, dass der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht in richtiger Höhe abgeführt hat.

Im besonderen Fokus des Zolls standen den Angaben zufolge bei der Schwerpunktkontrolle Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen. Bundesweit waren demnach 2200 Zöllner im Einsatz. Sie befragten rund 6800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen und prüften in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH