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«Welt» erhält Auszüge aus Bundeswehrakten über Uwe Mundlos

dpa / Britta Pedersen
dpa / Britta Pedersen

Das Verteidigungsministerium muss der «Welt» Teile von 70 Personalakten der Bundeswehr im Zusammenhang mit dem NSU-Terroristen Uwe Mundlos aushändigen. Es müssen jedoch lediglich jene Seiten aus den Personalakten der 70 Soldaten herausgegeben werden, die Mundlos betreffen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstagabend. Personenbezogene Daten Dritter in diesen Auszügen müssen geschwärzt werden. (Az.: BVerwG 7 C 20.17)

Das die «Welt» herausgebende Verlagshaus Axel Springer streitet seit sieben Jahren mit dem Ministerium um die Herausgabe der Akten. Zudem hatte es unter anderem Einsicht in Unterlagen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Munitionsdiebstählen aus Bundeswehrbeständen Anfang der 1990er Jahre verlangt. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hatte dem im Mai 2017 stattgegeben. Bei dieser Entscheidung liegen nach Auffassung der Leipziger Richter jedoch Rechtsfehler vor, sie verwiesen diesen Teil zurück an das OVG.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Britta Pedersen

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