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Ost-Grüne fordern vom Bund Stiftung für Bergbaufolgekosten

Am Einlaufbauwerk des Cottbuser Ostsees, über welches die Flutung des ehemaligen Kohletagebaus erfolgt, steht etwas Wasser. / Foto: Frank Hammerschmidt/dpa
Am Einlaufbauwerk des Cottbuser Ostsees, über welches die Flutung des ehemaligen Kohletagebaus erfolgt, steht etwas Wasser. / Foto: Frank Hammerschmidt/dpa

Die Rekultivierung von Tagebauflächen ist eine Mammutaufgabe. Die Wiedernutzbarmachung muss langfristig und rechtssicher finanziert sein. Den grünen Fraktionen der Ost-Kohleländer reicht die Vorsorge der Bergbaubetreiber nicht. Sie fordern eine Stiftung.

Für die Wiedernutzbarmachung von ehemaligen Tagebauflächen und die Folgekosten des Braunkohleabbaus in Ostdeutschland fordern die bündnisgrünen Landtagsfraktionen aus Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt vom Bund die Gründung einer Stiftung. Dafür sollten zeitnah Verhandlungen mit den Bergbaubetreibern aufgenommen werden, teilten die drei Fraktionen am Montag in Cottbus mit. Die Bergbauunternehmen sollten durch Zahlung einer vereinbarten Summe ihren Verpflichtungen nachkommen und diese anschließend von einer Braunkohlestiftung durchführen lassen.

Die Grünen sehen die Gefahr einer Insolvenz von Unternehmen im Braunkohlebergbau oder Teilbereichen in den kommenden Jahren als realistisch an. Deshalb sollten Gelder für die «Ewigkeitslasten» gesichert werden, unter anderem für die Wiederherstellung der Böden und des Wasserhaushalts, hieß es weiter.

«Wir sehen mit großer Sorge, dass die Kosten für die Wiedernutzbarmachung von Landschaft und Trinkwasser nicht ausreichend abgesichert sind», sagte Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der bündnisgrünen Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt. Dramatisch sei, dass in ihrem Bundesland weder die Höhe der Bergbaufolgekosten bekannt sei noch die Summe des vom Bergbauunternehmen zurückgestellten Geldes.

Es müsse das Verursacherprinzip gelten, betonte Lüddemann. «Wer aufgrund von Bergbau über Jahrzehnte Profite gemacht hat, der soll auch am Ende dafür zahlen.» Das Stiftungsmodell sei ein belastbares, insolvenzsicheres Verfahren. «Eine solche Stiftung würde sicherstellen, dass dies über die gesamte Zeit finanziert wird, unabhängig von wirtschaftlichem Kontext und Wahlperiode», ergänzte der Brandenburger Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke.

Franziska Schubert, grüne Fraktionschefin in Sachsen, wies auf die Gefahr hin, dass Tagebauunternehmen mit dem Kohleausstieg im Zuge von weiteren Ausgliederungen für die Kosten nicht mehr ausreichend herangezogen werden könnten.

Bisher sind in der Lausitz die wichtigen Themen Wiedernutzbarmachung und Rekultivierung von Bergbaufolgeflächen über Vorsorgevereinbarungen mit den Ländern Brandenburg und Sachsen sichergestellt. Über zwei Zweckgesellschaften, deren Vermögen an die Länder verpfändet ist, soll auch nach dem Ende des Kohleabbaus in der Region die Rekultivierung finanziert und gesichert werden. Nach Ansicht der Grünen-Fraktionen sind die entsprechenden Rücklagen aber nicht in ausreichendem Umfang erfolgt.

Unterstützt in ihren Forderungen werden die Landespolitiker auch von der Bundesebene. Die grüne Bundestagsfraktion will nach Worten des Bundestagsabgeordneten Bernhard Herrmann die Gründung der Stiftung auf Bundesebene vorantreiben. «Der Bund darf die Länder mit den Folgen der Braunkohleförderung nicht allein lassen», so Herrmann.

Längerfristig soll auch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) Bestandteil der Stiftung werden, so die Idee der Grünen. Die LMBV betreut als Bergbausanierer die Folgen des Altbergbaus aus den Jahren vor 1990. Sie wird vom Steuerzahler finanziert und darf bisher keinen Zugewinn erarbeiten. Nach Ansicht der Grünen sollte sie zu einem gewinnorientierten Unternehmen umstrukturiert werden - für neue Geschäftsfelder.

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