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Ministerpräsidenten: Rechtliche Probleme bei Kohlekraftwerke

Dampf steigt aus den Kühltürmen des Braunkohlekraftwerks Jänschwalde. / Foto: Patrick Pleul/dpa/Archivbild
Dampf steigt aus den Kühltürmen des Braunkohlekraftwerks Jänschwalde. / Foto: Patrick Pleul/dpa/Archivbild

Die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Braunkohleländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg sehen für den Betrieb von Kohlekraftwerken aus der Reserve rechtliche Probleme. In einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bitten sie deshalb um «eine einheitliche bundesrechtliche Ausnahmeregelung». Das Schreiben lag der Deutschen Presse-Agentur vor; zuvor hatte am Freitag das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) darüber berichtet.

Die Kraftwerksblöcke in der Sicherheitsbereitschaft, die am 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 in die «Versorgungsreserve» überführt werden sollen, entsprächen nicht mehr den voriges Jahr verschärften Immissionsschutzauflagen, erklärten Michael Kretschmer (CDU), Reiner Haseloff (CDU) und Dietmar Woidke (SPD). Eine Nachrüstung sei bis kommenden Winter ausgeschlossen. Darauf hatte auch schon das Energieunternehmen Leag verwiesen. Individuelle Ausnahmegenehmigungen seien wegen der langen Verfahrensdauer ebenfalls nicht realistisch.

Auch die Tagebaue, aus denen die Braunkohle kommt, bräuchten Rechtssicherheit, so die Regierungschefs. «Aufgrund dessen sollte der Bundesgesetzgeber ausdrücklich auch die energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit der Braunkohletagebaue für eine sichere Strom- und Wärmeversorgung bis zum 31. März 2024 feststellen.»

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