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Handwerk: Wegen Energiepreisen schlüssiges Krisenmanagement

Das Zählwerk in einem Gastzähler dreht sich. / Foto: Jens Büttner/dpa/Symbolbild
Das Zählwerk in einem Gastzähler dreht sich. / Foto: Jens Büttner/dpa/Symbolbild

Der Sächsische Handwerkstag hat angesichts stark steigender Energiepreise ein schlüssiges Krisenmanagement der Politik angemahnt. Man wolle klare und verbindliche Aussagen, erklärte Präsident Jörg Dittrich am Mittwoch. «Steuerrechtlich sollte jetzt all das geprüft und zügig angeschoben werden, was möglich ist.» Die Gaspreise würden auch ohne Umlage um 400 bis 500 Prozent in die Höhe schnellen.

«Viele Kleinst- und Kleinunternehmer aus Handwerk und Mittelstand fragen sich höchst besorgt, was der Staat zu tun beabsichtigt, um auch sie angesichts ausufernder Kostenexplosionen zu entlasten. Gerade auch für energieintensiv arbeitende Firmen wird es immer schwieriger, Geld zu verdienen», betonte Dittrich. Denn höhere Preise für Produkte und Dienstleistungen ließen sich in Zeiten einer hohen Inflation kaum noch an die Kunden weiterreichen.

Wenn eine EU-Richtlinie bei der Gasumlage eine kurzfristige vollständige Befreiung von der Mehrwertsteuer untersage, einen Mindestsatz von fünf Prozent aber zulasse, sollte das auch beschlossen werden. «Überhaupt: Was spricht eigentlich dagegen, die Mehrwertsteuer für Gas und Strom in Deutschland in diesen Zeiten generell zu senken?»

Dittrich begrüßte Erwägungen der sächsischen Regierung, einen Härtefallfonds einzurichten. Es müsse schnell gehandelt werden. «Strom und Gas müssen am Standort Deutschland auch künftig bezahlbar bleiben.»

Kritik an der Gasumlage kam von der sächsischen Verbraucherzentrale. «Für uns ist die Umlage kein Instrument der gerechten Verteilung von Kosten», erklärte Vorstand Andreas Eichhorst. Sie führe zu einer weiteren einseitigen Mehrbelastung für Verbraucher. «Es gibt zu viele offene Fragen und zu wenig transparente Informationen zur Preisgestaltung, den Ausnahmen oder der Umsetzung der Umlage.» Die Verbraucherzentrale forderte eine unabhängige Preisaufsicht. Es dürften nur Kosten in die Berechnung einfließen, die zur Abwendung von Insolvenzen notwendig seien.

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