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Günther fordert Nachbesserungen beim Kohleausstieg-Gesetz

Wolfram Günther (Bündnis 90/Die Grünen) steht im Grünen. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild
Wolfram Günther (Bündnis 90/Die Grünen) steht im Grünen. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild

Sachsens Umwelt- und Energieminister Wolfram Günther (Grüne) fordert Nachbesserungen beim Gesetz zum Kohleausstieg. «Ich halte es für höchst bedenklich, dass es keine Festlegungen zur Finanzierung von Ewigkeitslasten gibt, etwa im Bereich des Grundwassers und der Oberflächengewässer. Hier tickt für den Freistaat eine finanzielle Zeitbombe», sagte er am Donnerstag in Dresden. Dies müsse im Gesetz zum Kohleausstieg unbedingt nachgebessert werden. Der Minister bezog sich bei seinen Äußerungen auf die am Vortag bekannt gewordene Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und Kohleunternehmen.

«Ich bedauere, dass die Empfehlungen der Kohlekommission für die von Abbaggerung bedrohten Orte weder im Gesetzentwurf noch im Vertrag umgesetzt wurden», sagte Günther weiter. Er gehe aber fest davon aus, dass für die Revierplanungen in Sachsen die Vereinbarungen des sächsischen Koalitionsvertrags gelten, «nämlich, dass Pödelwitz erhalten wird und dass in der Lausitz keine Flächen in Anspruch genommen oder abgesiedelt werden, die für den Betrieb der Kraftwerke im Rahmen des Kohlekompromisses nicht wirklich erforderlich sind.»

Die Sicherheit bei der Finanzierung der Bergbaufolgekosten hat sich aus Sicht des Freistaates deutlich verbessert, weil es jetzt direkte Zugriffsmöglichkeiten auf die Entschädigungszahlungen des Bundes gebe, erklärte Günther, der im sächsischen Kabinett auch für Klimaschutz und Landwirtschaft verantwortlich ist. Diese Mittel könnten den Unternehmen bei der Finanzierung zukunftsfähiger Geschäftsmodelle helfen, beispielsweise im Bereich der erneuerbaren Energien. Dazu führe sein Ministerium bereits Gespräche unter anderem mit dem Bergbaubetreiber Leag.

Aus Sicht des Klima- und Umweltschutzes sei zu begrüßen, dass die Vereinbarung Maßnahmen für diese Bereiche wie eine zusätzliche CO2-Bepreisung und die deutliche Verschärfung von Emissionsgrenzwerten ausdrücklich nicht behindert, betonte Günther: «Das heißt, die Betreiber von Kohlekraftwerken können keine weiteren Entschädigungen verlangen oder nicht gegen kommende Regeln klagen, die uns auf dem Weg zu sauberer Luft und einem CO2-Preis mit echter Lenkungswirkung voranbringen.»

Laut Günther stehen die Betreiber von Kohlekraftwerken schon heute wirtschaftlich unter Druck. «Deshalb wurden Regelungen für den Fall aufgenommen, dass die Abschaltungen auf Wunsch der Betreiber deutlich vor den vereinbarten Terminen erfolgen. Wir begrüßen diesen Realismus in der Vertragsgestaltung.» Auch in der Zeit, in der die Braunkohleverstromung auslaufe, müssten sich die Betreiber technologischen und regulatorischen Veränderungen stellen: «Das heißt, die Kraftwerksbetreiber müssen auch während der Ausstiegszeit die jeweils beste verfügbare Abgasreinigungstechnik verwenden.»

Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch Verträgen zu, die das Abschalten von Braunkohle-Kraftwerken und die dafür fällige Entschädigung von 4,35 Milliarden Euro an die Betreiber regeln. Zudem beschloss die Bundesregierung sogenannte Formulierungshilfen: zum einen für das Gesetz zu Hilfen beim Strukturwandel und zum anderen für Regelungen zur Braunkohle im Kohleausstiegs-Gesetz. Beide Gesetze sollen kommende Woche beschlossen werden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Wolfram Günther (Bündnis 90/Die Grünen) steht im Grünen. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild

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