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Gericht: Hofpfisterei beansprucht «Sonne» im Brot für sich

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. Foto: picture alliance / David Ebener/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. Foto: picture alliance / David Ebener/dpa/Symbolbild

Wessen Brot darf die Sonne im Namen tragen? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute (13.00 Uhr) das Landgericht München I in mündlicher Verhandlung. Weil ein Chemnitzer Bio-Naturmarkt unter anderem einen «Sonnenlaib» im Sortiment hatte, hat die bayerische Bäckereikette Hofpfisterei hat gegen den Betreiber auf Unterlassung geklagt. Gegen eine entsprechende einstweilige Verfügung des Landgerichts hat der Bio-Markt Widerspruch eingelegt. (Az. 3 HKO 1440/21)

Nach Auffassung der Münchner Firma hat der Naturmarkt mit seinen Brot-Namen gegen das Markenrecht verstoßen: Die Bezeichnung «Sonne» in Zusammenhang mit Brot und Backwaren habe die Hofpfisterei schon vor mehr als 40 Jahren ins Markenregister eintragen lassen. Um diese Marke nicht zu verlieren, gehe das Unternehmen gegen jeden Verstoß vor, der ihm bekannt werde.

Der Streit um die «Sonne» in fremden Broten beschäftigt die Justiz schon seit Jahren: Immer wieder mahnt die Hofpfisterei auch kleine Bäckereibetriebe bei Verstößen ab, allein beim Landgericht München I wurden nach Angaben einer Gerichtssprecherin schon 20 Verfahren zum Thema abgeschlossen. Drei weitere seien neben dem Streit mit dem Chemnitzer Bio-Markt noch anhängig. Mit einem Urteil wird am Mittwoch nach Angaben einer Gerichtssprecherin nicht gerechnet.

Hofpfisterei zu Sortiment

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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