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Bundesgericht verhandelt über Abbau des Kraftwerks Isar 1

Das Bundesverwaltungsgericht. Foto: Jan Woitas/ZB/dpa/Archiv
Das Bundesverwaltungsgericht. Foto: Jan Woitas/ZB/dpa/Archiv

Seit 2011 ist das Atomkraftwerk Isar 1 bei Landshut in Niederbayern abgeschaltet. Heute beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Stilllegung und dem Abbau der Anlage. Der Bund Naturschutz (BN) befürwortet zwar einen Rückbau an sich, sieht jedoch viele Fragen der Sicherheit ungeklärt und hatte Klage eingereicht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte diese 2018 abgelehnt, eine Revision in Leipzig aber zugelassen. Eine Entscheidung wird nach Angaben einer Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts noch am Donnerstag erwartet.

Der Atommeiler war 1979 in Betrieb genommen und 2011 in Folge des geplanten Atomausstiegs nach der Nuklearkatastrophe im japanischen Fukushima heruntergefahren worden. Mit dem Rückbau war bereits begonnen worden.

Laut BN hätte ein Rückbau bei gleichzeitigem Vorhandensein hochgefährlicher Brennelemente im Nasslager nicht hingenommen werden dürfen. Die Naturschützer hatten argumentiert, dass Isar 1 in der Einflugschneise des Münchner Flughafens liege. Sie befürchteten «katastrophale Folgen», wenn es während des Rückbaus zum Absturz eines größeren Flugzeuges kommen sollte.

Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes waren die Abbauarbeiten fortgesetzt worden. Im Oktober war nach Angaben des Betreibers PreussenElektra der letzte Brennstab aus dem Block 1 entfernt worden. «Damit ist das Brennelementlagerbecken geleert und 99 Prozent der Radioaktivität entfernt», hieß es.

Das Revisionsverfahren wird dem Bundesverwaltungsgericht nun Gelegenheit geben, das Verhältnis von Stilllegungsgenehmigung und Betriebsgenehmigung näher zu bestimmen.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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