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Agrarflächen: Ampel legt Streit über Verkaufsstopp bei

Ein Landwirt fährt mit seinem Traktor. / Foto: Patrick Pleul/dpa
Ein Landwirt fährt mit seinem Traktor. / Foto: Patrick Pleul/dpa

Mehr als drei Jahrzehnte nach der deutschen Vereinigung beendet der Bund den Verkauf seiner Agrarflächen in Ostdeutschland weitgehend. Der in Staatsbesitz verbliebene Boden soll zum allergrößten Teil nur noch verpachtet werden, und zwar vorrangig an ökologisch oder nachhaltig wirtschaftende Betriebe. Ein Gutteil soll dem Naturschutz gewidmet werden. Die Einigung verkündeten das Finanz- und das Agrarministerium nach monatelangem Streit am Donnerstag gemeinsam in Berlin.

Es geht um Flächen der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH. Diese hatte nach der deutschen Vereinigung die Aufgabe, Forst- und Ackerland der DDR-Staatsbetriebe zu privatisieren. Seit 1992 wurden nach Angaben der BVVG 893.300 Hektar landwirtschaftliche Fläche verkauft sowie 598.000 Hektar Wald. Rund 91.000 Hektar sind jetzt noch in Bundesbesitz. Stoßrichtung des weitgehenden Verkaufsstopps ist auch, Spekulation mit Ackerland und den Anstieg der Bodenpreise zu bremsen.

Die privatisierten Flächen gingen an zu DDR-Zeiten enteignete Alteigentümer, an Bauern und Agrargesellschaften - aber auch an Investoren ohne Landwirtschaft. Bauern beklagten, dass sie bei den stark gestiegenen Preisen kaum noch mithalten könnten. Kritiker warfen der BVVG vor, dazu beigetragen zu haben. Denn sie habe den Auftrag, die Flächen möglichst gewinnbringend für den Bund zu vermarkten. 2021 erwirtschaftete die Gesellschaft nach eigenen Angaben einen Überschuss von 251 Millionen Euro.

SPD, Grüne und FDP hatten schon in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die bisherige Privatisierungspraxis zu beenden. Im Mai verkündete das Agrarministerium einen vereinbarten Verkaufsstopp - doch das Finanzministerium widersprach damals. Ein halbes Jahr später kam nun die offizielle Einigung. Aus dem Landwirtschaftsministerium hieß es, im Kern habe sich seit Mai nichts verändert. Das Finanzministerium zeigte sich hingegen erleichtert, dass ein «ideologischer Verkaufsstopp» abgewendet worden sei. Jetzt stünden 6000 Hektar für agrarstrukturell sinnvolle Privatisierungen zur Verfügung.

Wie damals bereits angekündigt, können in den Jahren 2022 bis 2024 jährlich noch bis zu 2000 Hektar verkauft werden - zur «Erfüllung bestehender Rechtsansprüche», wie es in der Mitteilung hieß. Es bleibt auch dabei, dass aus dem Bestand 17.500 Hektar der Initiative Nationales Naturerbe zur Verfügung gestellt werden. Davon sollen 7700 Hektar unmittelbar an Naturschutzträger übertragen werden. Weitere 9800 Hektar sollen in das Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben kommen und dort «in die Bundeslösung des Nationalen Naturerbes übernommen» werden. Das sei neu, hieß es.

Der Ostbeauftragte Carsten Schneider (SPD) begrüßte die Einigung als gute Entscheidung. «Die neue Verpachtungspraxis steht für Ressourcen- und Klimaschutz und den langfristigen Erhalt der ostdeutschen Landschaftskultur», sagte der SPD-Politiker in Berlin. «Wir stärken Landwirtinnen und Landwirten den Rücken, die mit ihren Betrieben für eine nachhaltige, ökologische Bewirtschaftung stehen - ein wichtiger Baustein für zukunftsfähig gestaltete ländliche Räume und eine regional verankerte Wertschöpfung.»

Finanz- und Agrarministerium unterstrichen in ihrer Mitteilung, dass die Flächen weiter der Nahrungsmittelproduktion zur Verfügung stünden. Das sei «mit Blick auf die Versorgungssicherheit bei Nahrungsmitteln infolge des russischen Angriffskrieges ein wichtiges Signal».

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