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Zollbeamte kontrollieren Einhaltung des Mindestlohnes

Mitarbeiterinnen des Zolls führen eine Kontrolle durch. / Foto: Müller Thomas/dpa/Archivbild
Mitarbeiterinnen des Zolls führen eine Kontrolle durch. / Foto: Müller Thomas/dpa/Archivbild

Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohnes haben auch den Zoll in Sachsen am Donnerstag auf den Plan gerufen. Wie das Hauptzollamt Dresden mitteilte, waren etwa 120 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an mehreren Orten des Freistaates im Einsatz. «Dabei wurden 90 Arbeitgeber überprüft und mehr als 400 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Der Zoll prüfte dabei unter anderem Geschäfte des Einzelhandels sowie Autohäuser und Werkstätten in Dresden, im Landkreis Meißen, Ostsachsen sowie dem Leipziger Umland.» In Dresden war auch die Altmarkt-Galerie betroffen.

In insgesamt 40 Fällen schließen sich nun weitere Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an, hieß es. Dabei würden die vor Ort erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen sowie die Einhaltung der Meldepflichten des Arbeitgebers und der Mindestlohnvorschriften geprüft. Hierbei stehe der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

An dem bundesweiten Einsatz hatten sich alle 41 Hauptzollämter beteiligt, gab die Generalzolldirektion in Hamburg bekannt. Die Kolleginnen und Kollegen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit seien dabei branchenübergreifend unterwegs gewesen - von der Waschanlage über das Eiscafé bis hin zum Nagelstudio. «Es geht insbesondere um die Branchen, die dem gesetzlichen Mindestlohn unterliegen», sagte eine Sprecherin der Generalzolldirektion.

Ein Teil des Freistaates - Südwestsachsen - gehört zum Bereich des Hauptzollamtes Erfurt. Dort waren noch einmal 40 weitere Beamte in 59 Betrieben im Einsatz. Rund 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden überprüft. In elf Fällen seien Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten festgestellt worden, die weiter aufgeklärt werden müssten.

Der Bereich des Hauptzollamtes Dresden prüfte im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben rund 1800 Arbeitgeber (2021: 1400). Knapp 4000 Strafverfahren und über 740 Bußgeldverfahren habe man 2022 abschließen können. Zudem wurden rund 4300 neue Strafverfahren und fast 1000 Bußgeldverfahren neu eingeleitet. In Südwestsachsen leitete das Hauptzollamt Erfurt nach eigenen Angaben 80 weitere Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen die Mindestlohnbedingungen ein.

«Dabei lag der Schwerpunkt der Ermittlungen auf den Tatbeständen des Betrugs, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und des illegalen Aufenthalts. Die Gerichte verhängten Freiheitsstrafen von 34 Jahren. Dazu kamen Geldstrafen und Bußgelder in Höhe von knapp 1,4 Millionen Euro», teilte das Hauptzollamt mit. Durch die im vergangenen Jahr abgeschlossenen Verfahren habe eine Schadenssumme in Höhe von 16 Millionen Euro ermittelt werden können.

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