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Schülerin verschwunden: Behörde erinnert an Meldevorgaben

Das Schulzentrum „Am Holländer“. / Foto: Sebastian Willnow/dpa
Das Schulzentrum „Am Holländer“. / Foto: Sebastian Willnow/dpa

Nach dem spurlosen Verschwinden der kleinen Valeriia im sächsischen Döbeln sieht das Landesamt für Schule und Bildung keinen Nachbesserungsbedarf beim aktuellen Meldeverfahren. Demnach müssen Schulen die Eltern zeitnah informieren, wenn ihre Kinder nicht zum Unterricht erscheinen und nicht entschuldigt sind, wie Behördensprecher Clemens Arndt am Donnerstag sagte. An dem Verfahren selbst sei nichts zu beanstanden, es sei erprobt. Die Schulleiter würden nun noch einmal für das Vorgehen sensibilisiert.

Im konkreten Fall der Grundschule in Döbeln ist offensichtlich kein Hinweis an die Mutter der Neunjährigen gegeben worden. Das Kind hatte sich nach Polizeiangaben am Montagmorgen auf den Weg zur Schule gemacht, war dort aber nicht angekommen. Seither ist sie spurlos verschwunden. Nun wird auch ein mögliches Fehlverhalten seitens der Schule untersucht. Versäumnisse könnten arbeitsrechtliche Schritte nach sich ziehen, hieß es.

Um den Lehrern und Schülern in Valeriias Grundschule angesichts der großen Ungewissheit zur Seite zu stehen, seien diese Woche mehrere Psychologen an der Schule gewesen, erklärte Arndt. Sie hätten die Lehrer beraten und mit Schülern gesprochen. «Es ist wichtig, dass jemand mit ihnen die Situation bespricht.» Die emotionalen Folgen eines solchen Geschehens für Lehrer und Schüler seien nicht zu unterschätzen, betonte Arndt.

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