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Prozess um Juwelendiebstahl: Ausschluss der Öffentlichkeit

Die bei einem Einbruch beschädigte Vitrine im Dresdner Schloss der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD). / Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Bildarchiv
Die bei einem Einbruch beschädigte Vitrine im Dresdner Schloss der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD). / Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Bildarchiv

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat das Landgericht Dresden am Dienstag den Prozess um den Einbruch in das Grüne Gewölbe fortgesetzt. Weil zwei der sechs Angeklagten zur Tatzeit Heranwachsende waren, soll über deren Lebenslauf, psychische Verfassung und ihre Vorstrafen zunächst in nicht öffentlicher Sitzung verhandelt werden, hieß es zur Begründung. Eine öffentliche Erörterung der Lebensumstände sei der Entwicklung der heute 23-jährigen Zwillinge abträglich, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel. Dem Beschluss der Kammer ging ein Antrag der Verteidigerin Ines Kilian voraus.

Unklar blieb, ob an dem Verhandlungstag auch die persönlichen Verhältnisse eines 25-jährigen Angeklagten eine Rolle spielen. Der Mann wurde wegen Diebstahls einer großen Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum 2017 rechtskräftig zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Insgesamt wird seit Ende Januar gegen sechs junge Männer wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung verhandelt. Die deutschen Staatsbürger aus einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie sollen am 25. November 2019 aus dem Historischen Grünen Gewölbe 21 Schmuckstücke mit Tausenden Diamanten und Brillanten im Wert von insgesamt über 113 Millionen Euro gestohlen und zudem Sachschäden in Höhe von über einer Million Euro hinterlassen haben.

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