Die starken Regenfälle im Sommer haben in Sachsen Schäden in Höhe von etwa 150 Millionen Euro angerichtet - Anträge auf Entschädigung aus der Fluthilfe sind im Freistaat aber noch nicht eingegangen. Betroffene Unternehmen, Privatleute, Vereine und Kirchen können sich voraussichtlich ab Mitte November an die Sächsische Aufbaubank wenden, teilte das Wirtschaftsministerium auf Anfrage mit. Daher könnten noch keine Angaben über die Zahl der bislang gestellten Anträge gemacht werden.
Laut Ministerium liegen derzeit auch noch keine Zahlen zu Anträgen der Kommunen zur Beseitigung der Schäden an der öffentlichen Infrastruktur vor. Damit die betroffenen Gemeinden mehr Zeit haben, um die notwendigen Meldungen, Prüfungen und Vorlagen vorzunehmen, wurden die Fristen bis zum 15. Dezember verlängert. Insgesamt stehen den Betroffenen der Hochwasserkatastrophe in Sachsen nach dem Aufbauhilfegesetz 144 Millionen Euro zur Verfügung.
Vorgesehen waren auch Sofort- und Überbrückungshilfen für Privatpersonen und Vereine. Dafür hatten die Kommunen ein vereinfachtes Antragsformular erhalten. «Diese Möglichkeit wurde bisher noch nicht in Anspruch genommen und wird aktuell in den vom Ereignis betroffenen Landkreisen noch einmal hinterfragt», hieß es beim Wirtschaftsministerium.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH