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Sachsen soll modernstes Katastrophenschutzgesetz bekommen

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) spricht im Sächsischen Landtag. / Foto: Robert Michael/dpa/Archivbild
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) spricht im Sächsischen Landtag. / Foto: Robert Michael/dpa/Archivbild

Die sächsische Regierung passt das Gesetz über Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz des Freistaates den Herausforderungen an. «Wenn es das Parlament so verlässt, ist es das modernste Gesetz in Deutschland», sagte Innenminister Armin Schuster (CDU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Dresden. Für die Novellierung seien «eine Menge Krisen» ausgewertet worden, bis zu Erkenntnissen zum Waldbrand der letzten Tage in Gohrischheide. Als wichtige Änderungen nannte Schuster die Beschränkung des Wettbewerbs im Rettungsdienst oder die Gleichstellung von Helfern. Außerdem gebe es erstmals eine Regelung über die Zusammenarbeit zum Schutz kritischer Infrastruktur.

Danach müssen Kommunen und Landkreise Rettungsdienstleistungen künftig nur europaweit ausschreiben, wenn gewerbliche Anbieter unter den Bewerbern sind. Das verringert laut Schuster den Kostendruck im Rettungsdienst, verbessert die Qualität der Leistungen und die Arbeitsbedingungen. Vorgesehen ist zudem, «endlich eine einheitliche Regelung» zu Freistellung, nötigen ärztlichen Untersuchungen und Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber zu schaffen, auch für Helfer und Ehrenamt.

Bei Großeinsätzen wie dem Brand in der Gohrischheide soll ein landeseinheitliches Führungs- und Unterstützungsprogramm für Kommunen helfen, Aufgaben zu verteilen. «Das war keine Lage mehr für eine Gemeinde», sagte Schuster. Auch die Ressourcen des Landkreises seien schnell erschöpft gewesen. Der Entwurf sehe vor, dass der Freistaat den Kommunen beim Brandschutz in besonderen Lagen finanziell hilft.

Angesichts der Entwicklung in den letzten Jahren «und vor allem Monaten» sei es geboten, dass Behörden auf einen Ausfall kritischer Infrastruktur und deren Auswirkungen vorbereitet seien. Es sollen einheitliche Kriterien zum Schutz kritischer Infrastruktur erarbeitet werden, um die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen.

Der Entwurf enthält auch eine Experimentierklausel für den Rettungsdienst. Der Rettungswagen soll als «Intensivstation auf Rädern» nur für entsprechende Fälle genutzt werden, sagte Schuster. Für Anderes werden modellhaft alternative Konzepte ausprobiert auch vor dem Hintergrund, dass es immer weniger Notärzte und Rettungssanitäter gibt. Telemedizin könne helfen, bei Notruf schon fachlich in der Leitstelle zu beraten, ob der Rettungswagen überhaupt erforderlich ist.

Vorgeschlagen ist eine Neutralitätsklausel, nach der auch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr ihren Dienst «unabhängig von Weltanschauung, Geschlecht, Abstammung, Hautfarbe, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder sexueller Identität von in Not geratenen Personen sowie von anderen Feuerwehrangehörigen» ausüben müssen. Auch ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrmann in Uniform sei Repräsentant des Staates, seiner Gemeinde, und habe zumindest im aktiven Dienst eine besondere Treuepflicht, sagte der für Bevölkerungsschutz zuständige Regierungsdirektor Sebo Koolmann.

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