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Gestoppter Tagebau Jänschwalde wird vor Wasser geschützt

Blick auf die Förderbrücke F60 im Braunkohletagebau Jänschwalde. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa
Blick auf die Förderbrücke F60 im Braunkohletagebau Jänschwalde. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa

Im Braunkohle-Tagebau Jänschwalde in der Lausitz werden die Bagger von diesem Dienstag an wieder bewegt - der reguläre Betrieb wird damit allerdings nicht aufgenommen. «Es geht darum, dass der Tagebau geschützt werden muss vor dem anströmenden Grundwasser», sagte der Leiter für Braunkohlen- und Sanierungsbergbau des Landesamts für Bergbau, Uwe Sell, am Montag in Cottbus. Die Behörde ordnete an, dass die Technik bewegt wird, damit keine Schäden entstehen. Seit dem 1. September ist Stillstand in dem Tagebau.

Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte entschieden, dass dem Bergbaubetreiber Leag keine längere Frist für eine Prüfung zur Umweltverträglichkeit als Voraussetzung für den Weiterbetrieb eingeräumt wird. Das Energieunternehmen hatte eine Fristverlängerung für diese Prüfung bis Ende November beantragt. Im Tagebau Jänschwalde arbeiten etwa 700 Menschen, die Hälfte davon war zeitweilig auch an anderen Standorten eingesetzt. Die Bergleute kehren nun an ihre Arbeitsplätze in Jänschwalde zurück.

Der Betreiber Leag erklärte am Montag, wegen des Gerichtsbeschlusses hätten sich der Brücken- und Grubenbetrieb in Jänschwalde seit mehr als 10 Wochen nicht mehr bewegen dürfen. Die absehbare Folge sei, dass die Wasserstände in der Tagebaukippe wegen des nachströmenden Grundwassers aus dem Hinterland gestiegen seien und sich der Grundwasserdrucks unterhalb des Braunkohleflözes erhöht habe. An mindestens zwei Messstellen seien kritische Wasserstände erreicht worden, erklärte die Leag.

Der Tagebau soll sich nun um 50 Meter vorwärtsbewegen - auf einer Breite von drei Kilometern. Ein sogenannter Flächenfilter soll wie ein Drainagesystem dafür sorgen, dass nachströmendes Grundwasser in einen Entwässerungsgraben auslaufen und abgepumpt werden kann. Die Leag rechnet mit einer Dauer der Sicherheitsmaßnahme von zwei Monaten. Die gewonnene Kohle soll laut Betreiber wie üblich zur Erzeugung von Energie eingesetzt werden.

Ausgangspunkt für den Gerichtsbeschluss war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mit der Grünen Liga. Beide befürchten, dass Filterbrunnen im Bereich des Tagebaus besonders geschützte Gebiete wie etwa Moore gefährden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Blick auf die Förderbrücke F60 im Braunkohletagebau Jänschwalde. Foto: Patrick Pleul/zb/dpa