Im Zusammenhang mit den Protesten an der Bundesstraße 96 in Sachsen hat die Polizei inzwischen mehr als 40 Strafverfahren eingeleitet. Dabei geht es laut Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) unter anderem um Eingriffe in den Straßenverkehr, Nötigung und auch um Körperverletzungen. «Bei den Protesten an der B96 handelt es sich klar um Versammlungen und jede Versammlung muss nach Versammlungsrecht auch angemeldet werden, was im vorliegenden Fall nicht der Fall ist», sagte Wöller im MDR.
Nur in wenigen Fällen gelinge es der Polizei, herauszufinden, wer hinter den Protesten stecke. Meistens ergingen die Aufrufe in geschlossenen Nutzergruppen in sozialen Online-Netzwerken. «Es ist so, dass der Verfassungsschutz Hinweise darauf hat, dass rechtsextremistische Personen dies natürlich nutzen, um ins bürgerliche Lager vorzudringen.»
Es würden Flaggen des Deutschen Reiches sowie Reichskriegsflaggen gezeigt. «Die sind per se keine verfassungswidrigen Symbole, rechtlich gesehen», sagte Wöller. «Sie sind aber ein klarer Beleg dafür, dass wir es hier eindeutig mit rechtsextremistischem Gedankengut zu tun haben. Insofern nehmen wir die Sache sehr ernst.»