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Nur wenig Drohnenflüge über Sachsens Gefängnissen

Eine Drohne fliegt bei Sonnenuntergang über eine Wiese. / Foto: Felix Kästle/dpa/Symbolbild
Eine Drohne fliegt bei Sonnenuntergang über eine Wiese. / Foto: Felix Kästle/dpa/Symbolbild

Mittels Drohnen können Handys, Drogen oder Waffen hinter Gitter geschmuggelt oder die Lage ausgekundschaftet werden. Überflüge in unmittelbarer Nähe von Gefängnissen sind daher verboten.

Drohnensichtungen über Gefängnissen sind bisher selten in Sachsen. In den Jahren 2020, 2021 und im Jahr 2022 wurden nach Angaben des Justizministeriums jeweils zwei Vorfälle innerhalb eines Anstaltsgeländes beobachtet. In fünf Fällen handelte es sich dabei um unerlaubte Überflüge. Bei einem davon wurde ein Päckchen über dem Gelände einer Justizvollzugsanstalt (JVA) abgeworfen. Darin seien zwei Mobiltelefone und eine SIM-Karte gewesen.

Der erste belegte Drohnenflug über einem Gefängnis im Freistaat datiert von 2019. In so einem Fall werde die Polizei gebeten, die Person, die das Gerät steuert, zu identifizieren, sagte eine Ministeriumssprecherin. Die JVA soll dann Anzeige erstatten. Wenn der Drohnenpilot ermittelt werden kann, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet - und bei Straftatverdacht ein Strafverfahren.

Laut Ministerium können Drohnen auch dazu missbraucht werden, unerlaubte Gegenstände wie Waffen, Handys oder Betäubungsmittel über Gefängnissen abzuwerfen oder Aufnahmen von Sicherheitseinrichtungen, Gefangenen oder Bediensteten machen. Im Zuge dessen würden besondere Sicherungsmaßnahmen für Gefangene angeordnet. Wegen der bisher nur geringen Zahl solcher Vorkommnisse sei bisher nicht in teure technische Anlagen investiert worden, um Drohnen abzufangen.

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