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Kaum Entschädigungen für unrechtmäßig Verurteilte in Sachsen

Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. / Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. / Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Sachsen hat in den vergangenen Jahren nur selten Entschädigungen für zu Unrecht Verurteilte gezahlt. 2018 und 2020 gab es nach Angaben des Justizministeriums in Dresden keine entsprechenden Verfahren, 2019 drei sowie im vergangenen und in diesem Jahr je eines. Dabei flossen 2019 insgesamt 6125 Euro, 2021 waren es 2250 Euro und 2022 bisher 1875 Euro. Die Betroffenen waren wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung, unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, Erschleichens von Leistungen sowie Sachbeschädigung verurteilt worden.

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