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Jugendämter schalten in 1719 Fällen Familiengerichte ein

Der Schriftzug "Jugendamt" ist auf einem Schild zu lesen. Foto: Arno Burgi/Archivbild
Der Schriftzug "Jugendamt" ist auf einem Schild zu lesen. Foto: Arno Burgi/Archivbild

Weil sie das Kindeswohl gefährdet sahen, haben sich Sachsens Jugendämter im Vorjahr in 1719 Fällen an Familiengerichte gewandt. Für 600 Minderjährige wurde den Eltern in der Folge die Sorge vollständig entzogen, in 424 Fällen teilweise auf das Jugendamt oder einen Dritten übertragen, wie das Statistische Landesamt Sachsen am Dienstag mitteilte.

Demnach waren die Sorgeberechtigten häufig nicht in der Lage, ihr Kind zu schützen. Für 431 Kinder in Sachsen haben Familiengerichte entschieden, dass Hilfen in Anspruch genommen werden sollen. 205 Erziehungsberechtigte oder Dritte wurden angehalten, dafür zu sorgen, dass die Heranwachsenden etwa in die Schule gehen. Anderen wurde verboten, Kontakt mit dem Kind aufzunehmen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Der Schriftzug "Jugendamt" ist auf einem Schild zu lesen. Foto: Arno Burgi/Archivbild

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