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Bonpflicht in Sachsen weiter in der Kritik

Wechselgeld liegt auf dem Kassenbon. Foto: Jens Kalaene/zb/dpa/Archivbild
Wechselgeld liegt auf dem Kassenbon. Foto: Jens Kalaene/zb/dpa/Archivbild

Die Kritik an der ab Jahresanfang geltenden Bonpflicht im Einzelhandel reißt auch in Sachsen nicht ab. «Das passt nicht in unsere Zeit», sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Sachsen, René Glaser, in Dresden der Deutschen Presse-Agentur. Es sei ein «Gesetz auf dem Rücken des Einzelhandels». Diesem werde pauschal Kriminalität unterstellt. Glaser zufolge wird bei der Ausstattung von elektronischen Kassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) eine zusätzliche Bonpflicht zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung nicht gebraucht. Die Pflicht zur Ausrüstung der Kassen mit einer TSE ist auf Ende September verschoben worden.

Zuvor hatte schon Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer die Bonpflicht als «Blödsinn» bezeichnet. «Die Betriebe fühlen sich gegängelt und vorgeführt», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Unternehmen müssten viel in die neuen elektronischen Kassen investieren.

Der Präsident der Handwerkskammer Dresden, Jörg Dittrich, sprach von «falschen Auswüchsen der Bürokratie». Diese belaste die Handwerksbetriebe zusätzlich, erschaffe eine sinnlose Zettelwirtschaft und sei zudem schädlich für die Umwelt. Statt das Handwerk mit immer neuen Vorschriften und Hürden weiter einzuschränken, müsse der umgekehrte Weg eingeschlagen werden und endlich ein substanzieller Bürokratieabbau beginnen.

Vor allem die Bäcker waren gegen die Bonpflicht Sturm gelaufen. «Der Anteil der Kunden, die einen Bon brauchen, liegt bei unter drei Prozent», sagte der Dresdner Bäckermeister und Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, Michael Wippler. In Zeiten, in denen unsere Betriebe und die Gesellschaft zunehmend auf Nachhaltigkeit und Abfallvermeidung achten, ist es geradezu unsinnig, wenn für den Kauf von ein paar Brötchen ein Kassenzettel gedruckt werden muss.»

Mit dem 2016 verabschiedeten Kassengesetz soll der Steuerbetrug etwa durch manipulierte Ladenkassen bekämpft werden. Dem sächsischen Finanzministerium zufolge werde mit der sogenannten Belegausgabepflicht nur eine Regelung eingeführt, die es schon in 21 weiteren EU-Ländern gebe. Die neuen Anforderungen erhöhten den Schutz vor Manipulation an den Aufzeichnungen der elektronischen Kassensysteme. Kunden hätten zudem zukünftig einen Anspruch auf Aushändigung des Bons. «Sie sind aber nicht verpflichtet, den Bon entgegen zu nehmen», hieß es.

Wie viel Steuern dem Staat etwa durch manipulierte Kassen entgehen, konnte das Ministerium nicht sagen. «Uns liegen keine konkreten Berechnungen vor», hieß es. Der in den Medien und einigen Länderministerien genannte Betrag von etwa zehn Milliarden Euro, der dem deutschen Fiskus in allen Branchen jährlich an Steuereinnahmen entgehe, werde aber als plausibel erachtet.

Kay Görner von dere Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt den Kunden, vor allem bei werthaltigeren Artikeln den Kassenbon mitzunehmen. Das sei vor allem bei Reklamationen ein Nachweis, den Gegenstand erworben zu haben. Ob die Bonpflicht für die Bekämpfung der Steuerhinterziehung erforderlich sei, könne er jedoch nicht beurteilen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Wechselgeld liegt auf dem Kassenbon. Foto: Jens Kalaene/zb/dpa/Archivbild