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Blaupausen zum Schutz eigener Daten im Netz

Sachsens Datenschutzbeauftragte hat eine Anwendung entwickeln lassen, mit der es Nutzern leichter gemacht werden soll, im Netz die Kontrolle über die eigenen Daten zu behalten. (Archivbild) / Foto: Robert Michael/dpa
Sachsens Datenschutzbeauftragte hat eine Anwendung entwickeln lassen, mit der es Nutzern leichter gemacht werden soll, im Netz die Kontrolle über die eigenen Daten zu behalten. (Archivbild) / Foto: Robert Michael/dpa

Sachsen Datenschutzbeauftragte wirbt für mehr Achtsamkeit, was eigene sensible Infos im Internet betrifft und bietet Werkzeuge an, um die Hoheit über persönliche Daten zu behalten.

Sachsen Datenschutzbeauftragte möchte mehr Wachsamkeit für die eigenen Daten im Internet wecken. Mit einer neuen Info-Kampagne sollen nicht nur Nutzer, sondern auch verschiedene Stellen aus Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft, die Daten verarbeiten, angesprochen werden, wie es in einer Mitteilung der Datenschutzbeauftragten Juliane Hundert hieß. Zudem machte Hundert auf ein neues Angebot aufmerksam, mit dem Nutzer besser die Kontrolle über ihre Daten behalten können sollen.

«Bis zur Jahresmitte gingen knapp 1.000 Datenschutzbeschwerden bei mir ein – rund 25 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres», so Hundert. Immer wieder komme es dazu, dass zu unbedacht Daten preisgegeben oder verwendet werden würden - etwa wenn Bankdaten bei einem nicht ganz seriösen Online-Shop hinterlassen werden, bei über Verteiler verschickte E-Mails die Adressen aller Empfänger einsehbar sind, oder unzulässig Ausweiskopien angefertigt werden. 

Blaupausen für Auskunftsforderungen und mehr

Damit Betroffene mit Blick auf den Datenschutz ihre Rechte im Netz auch selbst besser einfordern können, hat Hundert zudem sogenannte Textgeneratoren entwickeln lassen. «Mit diesen Onlineanwendungen zu den wichtigsten Betroffenenrechten lassen sich unkompliziert passende Schreiben an den datenschutzrechtlichen Verantwortlichen erstellen.» Dazu genüge es, einige Daten zur eigenen Person, zum Adressaten sowie zum Anliegen in ein Web-Formular einzutragen. Daraus können eine PDF- und eine Textdatei erzeugt werden. Diese könnten dann an Unternehmen oder Behörden weitergeleitet werden. 

Das Angebot könne etwa genutzt werden, um von einer datenverarbeitenden Stelle Auskunft darüber zu verlangen, welche Informationen diese über die jeweilige betroffene Person nutzt und gespeichert hat.

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