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Sachsen will Geld für jüdische Gemeinden erhöhen

Außenansicht des Areals der Synagoge in der sächsischen Landeshauptstadt. / Foto: Matthias Rietschel/dpa/Archiv
Außenansicht des Areals der Synagoge in der sächsischen Landeshauptstadt. / Foto: Matthias Rietschel/dpa/Archiv

Das Land Sachsen möchte seine finanzielle Unterstützung für die Jüdischen Gemeinden im Freistaat erhöhen. Der Betrag für religiöse und kulturelle Bedürfnisse soll nach einer Entscheidung des Kabinetts ab 2025 pro Jahr 2,1 Millionen Euro betragen. Ein entsprechender Vertrag wurde am Freitag in der Sächsischen Staatskanzlei von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und Vertretern der Gemeinden unterzeichnet. Mit dem Geld wird auch der Wachschutz für jüdische Einrichtungen bezahlt. Bisher zahlt das Land jährlich 1,07 Millionen Euro an die Jüdischen Gemeinden. Mit dem Vertrag finde die besondere Verantwortung für das jüdische Leben in Sachsen ihren Ausdruck, hieß es. Ein damit einhergehender Gesetzentwurf soll nun dem Land zugeleitet werden.

«Jüdisches Leben in Deutschland und Sachsen bereichert unser gesellschaftliches Miteinander. Wir wollen dies gemeinsam weiter pflegen und leben - traditionsverbunden und innovativ, fröhlich und menschlich», betonte Kretschmer. Der Vertrag sei Grundlage für das gedeihliche Zusammenwirken zwischen dem Freistaat und der jüdischen Glaubensgemeinschaft. «Wir haben in bauliche Sicherheitsmaßnahmen investiert und sorgen für einen leider immer noch notwendigen ordentlichen Wachschutz an unseren Synagogen und Gemeindeeinrichtungen.» Gemeinsam habe man jüdischen Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach eingeführt und einen Beauftragten für jüdisches Leben berufen.

Nora Goldenbogen, Vorsitzende des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden, sieht in der Ausweitung der finanziellen Hilfe ein ermutigendes und Hoffnung gebendes Zeichen - «angesichts der gegenwärtig stark angewachsenen Probleme und Gefährdungen, denen jüdisches Leben auch in der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt ist». «Die Vermittlung jüdischen Lebens und jüdischer Kunst als Förderziele in den Staatsvertrag aufzunehmen, kommt einem gesetzlichen Auftrag gleich. Damit gelingt es besser, den Schutz und die Pflege jüdischen Lebens im Alltag erfahrbar und erlebbar zu machen», ergänzte Kultusminister Christian Piwarz (CDU).

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