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Evangelische Landeskirche diskutiert Änderungen

Evangelische Gesangbücher in einer Kirche. / Foto: Silas Stein/dpa/Illustration
Evangelische Gesangbücher in einer Kirche. / Foto: Silas Stein/dpa/Illustration

Bei der Evangelischen Landeskirche in Sachsen steht eine Reform des Verfahrens zur Bischofswahl an. Das Prozedere soll verkürzt werden. Zudem liegt ein neuer Vorschlag zur Auswahl der Kandidaten auf dem Tisch. Die Landessynode diskutiert an diesem Wochenende über das neue Bischofswahlgesetz, wie die Präsidentin Bettina Westfeld am Freitag sagte. Weitere Themen werden die weltweite Ökumene und ein Bericht des Diakonischen Werkes sein.

Der Entwurf des Bischofswahlgesetzes sieht vor, dass es in Zukunft nur noch fünf Wahlgänge geben soll. Bringen diese keine Entscheidung, solle frühestens nach einem Jahr ein neuer Anlauf zur Wahl genommen werden, erläuterte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Alexander Franke. Bisher war die Zahl der Wahlgänge unbegrenzt. Der umstrittene Ex-Bischof Carsten Rentzing war zum Beispiel 2015 erst im sechsten Wahlgang knapp gewählt worden.

Auch das Vorschlagsrecht für die Kandidatinnen und Kandidaten solle verändert werden. Geplant ist die Einsetzung einer Wahlvorbereitungsgruppe, die drei Kandidaten vorschlagen soll. Dieser Punkt könne unter den Synodalen strittig werden, sagte Franke.

Die Landessynode ist als Kirchenparlament das oberste Entscheidungsgremium der Landeskirche. Sie tritt regelmäßig im Frühjahr und im Herbst zusammen.

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