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Von Abschiebung bedrohter Vietnamese muss vor Gericht

Frank Richter (SPD, l), Landtagsabgeordneter, begrüßt und Pham Phi Son bei einer Kundgebung. Mit einer Demonstration sollte gegen die ursprünglich geplante Abschiebung der Familie von Pham Phi Son protestiert werden. / Foto: Sebastian Willnow/dpa
Frank Richter (SPD, l), Landtagsabgeordneter, begrüßt und Pham Phi Son bei einer Kundgebung. Mit einer Demonstration sollte gegen die ursprünglich geplante Abschiebung der Familie von Pham Phi Son protestiert werden. / Foto: Sebastian Willnow/dpa

Der von Abschiebung bedrohte Vietnames Pham Phi Son muss sich am kommenden Montag (13. März) in Chemnitz vor Gericht verantworten. Ihm wird unerlaubte Einreise und unerlaubter Aufenthalt vorgeworfen, teilte das Amtsgericht Chemnitz am Freitag mit. Der 66-Jährige mit Wohnsitz in Chemnitz soll Deutschland nach jahrelangem legalen Aufenthalt Anfang Dezember 2015 verlassen haben und dann nicht rechtzeitig wieder eingereist sein - das führte dazu, dass seine Aufenthaltsberechtigung erlosch. Anfang Oktober 2016 sei er dann ohne gültige Aufenthaltserlaubnis wieder nach Deutschland gekommen und halte sich seitdem hier unerlaubt auf, hieß es. Der Fall des Vietnamesen und seiner Familie bewegt seit Monaten nicht nur in Sachsen die Gemüter. Am Donnerstag war bekannt geworden, dass die Chancen auf ein Bleiberecht schwinden. Die Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz will sich der Sache zwar noch einmal annehmen, doch es fehle weiter an nötigen Integrationsnachweisen, sagte Stadtsprecher Matthias Nowak. Dazu gehörten Sprachkenntnisse und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. All das habe Pham Phi Son seit Jahren versäumt, nachzuweisen. Aus jetziger Sicht werde die Stadt ihm daher wohl kaum ein längerfristiges Bleiberecht erteilen können.

Pham Phi Son war 1987 als Vertragsarbeiter in die DDR gekommen und hatte später ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen. Er verlor es wieder, weil er länger als erlaubt in seiner alten Heimat war. Die Familie wird derzeit geduldet, die Frist läuft im April aus. Nach Angaben der Stadt ist demnächst ein neuer Termin in der Ausländerbehörde geplant. Zudem schlägt die Verwaltung einen erneuten Gang vor die Härtefallkommission des Landes vor. Die hatte sich jedoch schon zwei Mal mit Pham befasst und keinen Härtefall gesehen.

In einer Online-Petition des Flüchtlingsrates sprachen sich rund 100 000 Menschen für einen Verbleib der Familie in Sachsen aus. Auch in überregionalen Medien fand das Schicksal der Familie Beachtung.

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