Die vom sächsischen Verfassungsschutz gesammelten Daten über AfD-Abgeordnete müssen nur zum Teil gelöscht werden. In einigen Fällen könne die Speicherung von Informationen rechtssicher begründet und belegt werden, teilte die Parlamentarische Kontrollkommission des Landtages (PKK) nach ihrer Sitzung am Montagabend mit. In einem anderen Teil der Fälle hingegen seien die Belege «den hohen rechtlichen Anforderungen nicht gerecht» geworden, hieß es. Diese Daten müssen daher gelöscht werden. Daten von Abgeordneten dürften nur nach den besonderen strengen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts gespeichert werden.
Seit Wochen wird in Sachsen darüber debattiert, ob das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Daten über AfD-Abgeordnete und mutmaßliche Bezüge zum rechtsextremistischen Flügel speichern darf. Im Juli hatten Innenminister Roland Wöller (CDU) und der neue LfV-Chef Dirk-Martin Christian die Speicherung der Daten unter dem früheren Amtschef zunächst als rechtswidrig und deren Löschung als zwingend notwendig bezeichnet - später aber eine nochmalige rechtliche Prüfung des Falles angekündigt.