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Neuer Landtag muss bis spätestens 1. Oktober zusammenkommen

Sächsischer Landtag / Foto: Steffen Giersch
Sächsischer Landtag / Foto: Steffen Giersch

Nach der Landtagswahl vom Sonntag muss das neue Parlament spätestens am 1. Oktober zusammenkommen. Laut sächsischer Verfassung bleiben dafür

Nach der Landtagswahl vom Sonntag muss das neue Parlament spätestens am 1. Oktober zusammenkommen. Laut sächsischer Verfassung bleiben dafür 30 Tage Zeit, wie die Landtagsverwaltung in Dresden am Montag mitteilte. Wenn die Gewählten ihr Mandat angenommen haben, bestimmt der amtierende Landtagspräsident formell den ältesten der neuen Abgeordneten zum Alterspräsidenten. Er lädt dann zur konstituierenden Sitzung ein, wo die Abgeordneten namentlich verpflichtet werden, und leitet diese bis zur Wahl des Landtagspräsidenten. Gemäß der Landesverfassung muss danach innerhalb von vier Monaten der Ministerpräsident gewählt werden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH