Die Linken verlangen neue Regeln für den Umgang mit Härtefällen abgelehnter Asylbewerber. «Die Fälle, bei denen sich die Härtefallkommission für ein Bleiberecht ausspricht, sind stark rückläufig. Deshalb ist es umso wichtiger, dass der Innenminister als letzte Instanz nicht blockiert, sondern ermöglicht», erklärte die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel am Montag Dresden. Man brauche eine verbindliche Regelung, «mit der das Innenministerium in die Schranken gewiesen werden kann». Das Mindeste wären ein Anhörungsrecht der Kommission und eine Verpflichtung, abweichende Entscheidungen zu begründen. Ablehnungsgründe, die die Kommission schon geprüft habe, dürften in der finalen Entscheidung des Innenministers keine Rolle mehr spielen.
Nagel hatte in einer Kleinen Anfrage im Landtag Zahlen zu den Entscheidungen der Härtefallkommission erfragt. Das Gremium beschäftigt sich mit strittigen Fällen abgelehnter Asylbewerber, vor allem wenn es um humanitäre Fragen geht. Im vergangenen Jahr hatte Innenminister Armin Schuster (CDU) vier Ersuchen der Kommission auf ein Bleiberecht abgelehnt, in 21 Fällen stimmte er zu. Im Jahr zuvor war bei 42 Ersuchen nur eines abgelehnt worden.
Die Härtefallkommission besteht aus neun Mitgliedern, die von den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Nichtregierungsorganisationen und staatlichen Stellen entsandt werden. Der Ausländerbeauftragte hat den Vorsitz. Die Mitglieder können bei Kommission Anträge stellen, der Ausländerbeauftragte bestimmt über die Annahme. Nach spätestens drei Monaten berät die Kommission und entscheidet mit einer Zwei-Drittel- Mehrheit. Kommt sie zustande kommt, wird der Innenminister ersucht, ein Bleiberecht auszustellen.
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