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Landtag stimmt zu AfD-Untersuchungsausschuss ab

Landtagsabgeordnete stehen während einer Sitzungspause hinter einer Glasscheibe. Foto: Sebastian Kahnert/zb/dpa
Landtagsabgeordnete stehen während einer Sitzungspause hinter einer Glasscheibe. Foto: Sebastian Kahnert/zb/dpa

Am 30. Oktober wird der neugewählte Sächsische Landtag bei seiner zweiten Plenarsitzung über den AfD-Antrag zur Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses entscheiden. Zudem ist die Wahl der Ausschussmitglieder vorgesehen, wie die Landtagsverwaltung am Donnerstag in Dresden mitteilte. Die AfD will mit dem Ausschuss gegen die Kürzung ihrer Landesliste für die Landtagswahl am 1. September in Sachsen vorgehen.

Der Landeswahlausschuss hatte bei der Aufstellung der Kandidaten formale Mängel geltend gemacht und zunächst nur 18 Bewerber der 61 AfD-Listenkandidaten zugelassen. Das Verfassungsgericht Leipzig entschied später, dass die AfD mit 30 Listenkandidaten antreten durfte. Trotz vieler gewonnener Direktmandate kann die Partei von den ihr zustehenden 39 Sitzen nur 38 besetzten. Schon nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtes hatte die AfD angekündigt, nach der Landtagswahl weiter gegen die Kürzung ihrer Liste vorgehen zu wollen.

Der Untersuchungsausschuss soll unter anderem klären, ob Mitglieder der Staatsregierung die Entscheidung des Landeswahlausschusses beeinflusst haben. Der Landtag muss einen Untersuchungsausschuss einsetzen, wenn ein Fünftel seiner Mitglieder diesen beantragt. Mit ihren 38 von 119 Abgeordneten hat die AfD dafür genügend Stimmen. Sobald der Wahlprüfungsausschuss des neuen Landtags steht, will die AfD zudem vor diesem Gremium Beschwerde einreichen.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Landtagsabgeordnete stehen während einer Sitzungspause hinter einer Glasscheibe. Foto: Sebastian Kahnert/zb/dpa