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Pilotprojekt: Verpflichtende Arbeit für Asylsuchende

Das Landratsamt in Bautzen. / Foto: Monika Skolimowska/dpa/Archivbild
Das Landratsamt in Bautzen. / Foto: Monika Skolimowska/dpa/Archivbild

Der Landkreis Bautzen plant gemeinnützige Tätigkeiten für Geflüchtete. Pilotprojekt seit Januar in Vorbereitung. Rückführungsverbesserungsgesetz ermöglicht Arbeitsgelegenheiten. Sächsischer Landkreistag begrüßt Gesetz, Flüchtlingsrat kritisch.

Der Landkreis Bautzen will Geflüchtete künftig zu gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichten. Ein entsprechendes Pilotprojekt werde durch das Ausländeramt seit Januar vorbereitet, teilte der Landkreis mit. Im Verfahren befindliche und geduldete Asylsuchende sollen demnach zu Tätigkeiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern verpflichtet werden. Ähnliche Projekte gebe es bereits in den Gemeinschaftsunterkünften. «Nun sollen gemeinsam mit interessierten Kommunen neue Einsatzfelder geschaffen werden», heißt es in einer Mitteilung.

Möglich sei dies durch das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz, das auch eine entsprechende Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz ändere. Das Gesetz sah auch in der Vergangenheit bereits vor, dass Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber geschaffen werden können. Voraussetzung war allerdings, dass es sich um Tätigkeiten handelte, die nicht von anderen verrichtet werden könnten. Die Gesetzesänderung weicht diese Regelung nun auf: Asylbewerber können nun auch reguläre Tätigkeiten übernehmen. Bis zur Umsetzung sind laut Landkreis noch zahlreiche Fragen zu klären, ein konkreter Zeitplan liege noch nicht vor.

Der Landkreis Nordsachsen prüft, ebenfalls von Paragraph 5 im Asylbewerberleistungsgesetz Gebrauch zu machen, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. Darin heißt es wörtlich: «Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet.»

Im Landkreis Meißen seit 2016 Angebote zu Arbeitsgelegenheiten

Andernorts in Sachsen sind Angebot und Verpflichtung von Asylbewerberinnen und -bewerbern zu Arbeitsgelegenheiten bereits seit Jahren Praxis. So etwa im Landkreis Meißen. Dieser sei 2016 der erste Landkreis in Deutschland gewesen, der von dieser Möglichkeit im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes Gebrauch gemacht habe, teilte Pressesprecherin Anja Schmiedgen-Pietsch mit.

Ihren Angaben zufolge können Arbeitsgelegenheiten nun bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Zuvor sei dies nur der Fall gewesen, sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde. Derzeit nehmen demnach im Landkreis Meißen 11 Personen an einer Arbeitsgelegenheit teil, zur Verfügung stehen 27 Plätze, unter anderem in einer Fahrradwerkstatt, bei Straßenreinigung und Grünanlagenpflege sowie zur Hilfe im Hort bei Sprachbarrieren.

Der Sächsische Landkreistag begrüßt die Möglichkeiten durch das neue Gesetz. Man freue sich über die Erleichterungen, teilte Referent Benjamin Lange auf Anfrage mit. «Die sächsischen Landkreise haben sich stets für die Möglichkeit ausgesprochen, Asylbewerber zur Arbeit heranzuziehen. Dies steigert aus unserer Sicht einerseits die Integration und kann andererseits die Akzeptanz in der Bevölkerung deutlich verbessern.»

Frank Peschel (AfD), Landtagsabgeordneter mit Direktmandat aus Bautzen, begrüßt einer Mitteilung zufolge die Initiative des Landkreises Bautzen. «Ich fordere zudem, dass die Entlohnung der Ausreisepflichtigen und Geduldeten einbehalten wird, um damit die Kosten der Ausreise zu finanzieren», sagte er demnach.

Kritik von DGB und Flüchtlingsrat

Kritik an der Einführung einer Arbeitspflicht für Geflüchtete kommt vom DGB Sachsen. Die stellvertretende Vorsitzende, Daniela Kolbe forderte laut einer Mitteilung, «die populistische Stimmungsmache umgehend zu beenden». Die Diskussionen gingen an der Realität und an den gesetzlichen Grundlagen vorbei. «Wenn man wirklich will, dass Asylsuchende arbeiten, müssen endlich konkrete Schritte gegangen werden», fügte Kolbe hinzu. Als Beispiele nannte sie die Abschaffung von Arbeitsverboten, die flächendeckende Bereitstellung von berufsbegleitenden Sprachkursen, die schnellere Anerkennung von Berufsabschlüssen, die Bereitstellung von Angeboten zur Kinderbetreuung. «Nicht zuletzt braucht es aber auch Unternehmen, die bereit sind, Geflüchtete ordentlich anzustellen.» In allen Punkten sei in Sachsen noch viel zu tun.

Auch der Sächsische Flüchtlingsrat sieht die Arbeitsgelegenheiten kritisch. «Diese Jobs sind nicht wirklich dienlich für den Einstieg in den Arbeitsmarkt», sagte Sprecher Dave Schmidtke. Eine Qualifizierung finde nicht statt, es bestehe kein Zusammenhang mit bisheriger Arbeitserfahrung oder Ausbildung. Zudem würden die bestehenden Angebote bereits jetzt angenommen, es mangele nicht an Motivation. «Hier werden Stereotype bedient, dass die Menschen angeblich nicht arbeiten wollen», sagte Schmidtke.

Für Aufregung hatte in dieser Woche gesorgt, dass im ostthüringischen Saale-Orla-Kreis Asylbewerber zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichtet werden sollen. Die Geflüchteten sollen für 80 Cent Entlohnung pro Stunde einfache Arbeiten erledigen. Weigern sie sich, drohen Geldkürzungen von bis zu 180 Euro im Monat.

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