Der Landkreis Bautzen will Geflüchtete künftig zu gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichten. Ein entsprechendes Pilotprojekt werde durch das Ausländeramt seit Januar vorbereitet, teilte der Landkreis mit. Im Verfahren befindliche und geduldete Asylsuchende sollen demnach zu Tätigkeiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern verpflichtet werden. Ähnliche Projekte gebe es bereits in den Gemeinschaftsunterkünften. «Nun sollen gemeinsam mit interessierten Kommunen neue Einsatzfelder geschaffen werden», heißt es in einer Mitteilung.
Möglich sei dies durch das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz, das auch eine entsprechende Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz ändere. Das Gesetz sah auch in der Vergangenheit bereits vor, dass Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber geschaffen werden können. Voraussetzung war allerdings, dass es sich um Tätigkeiten handelte, die nicht von anderen verrichtet werden könnten. Die Gesetzesänderung weicht diese Regelung nun auf: Asylbewerber können nun auch reguläre Tätigkeiten übernehmen. Bis zur Umsetzung sind laut Landkreis noch zahlreiche Fragen zu klären, ein konkreter Zeitplan liege noch nicht vor.