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Jubiläum: Rößler mahnt zu Bewahrung der Demokratie

Innenminister Armin Schuster (CDU, r) und Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU). / Foto: Robert Michael/dpa
Innenminister Armin Schuster (CDU, r) und Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU). / Foto: Robert Michael/dpa

Landtagspräsident Matthias Rößler hat anlässlich der Verabschiedung der sächsischen Verfassung vor 30 Jahren zur Verteidigung der Demokratie aufgefordert. «Wir sollten nicht leichtfertig meinen, der demokratische Weg sei unumkehrbar», sagte er am Mittwoch laut einer vorab verbreiteten Mitteilung zum Jubiläum. Es sei vielmehr gemeinsame Aufgabe, «den Rechtsstaat fortwährend zu begründen und unsere freiheitliche Gesellschaft für zukünftige Generationen zu bewahren» - gegen alle, die die Axt an unsere Grundwerte legen und gegen den Verfassungsstaat erheben wollen.

Die Verfassung sei das Fundament der Demokratie, sie trage das millionenfache Korrektiv einer pluralen Gesellschaft in sich, betonte Rößler. Anstelle von Zwang werde größtmöglicher gesellschaftlicher Ausgleich angestrebt, «auch in Zeiten von Krisen». Gerade seit der Corona-Pandemie zeige sich, «unsere Demokratie ist robuster als wir es ihr zutrauen». So hätten die «meist verhältnismäßigen und befristeten Einschränkungen» einer gerichtlichen Prüfung weitestgehend standgehalten.

Die Verfassung des Freistaats beruhe auf dem freien Willen des sächsischen Volkes und gesellschaftlichem Grundkonsens, erklärte der Landtagspräsident. «Nur wenn gemeinsame Spielregeln vorliegen, ist auch klar, was erlaubt ist und was nicht.» Wesenskern einer Demokratie, einer freien Gesellschaft, sei die öffentliche Meinungsvielfalt und auch der Meinungsstreit.

Sachsens Verfassung hat sich laut Rößler als modern und zeitgemäß bewährt, sei stabil und robust und krisenbewährt. «Deshalb können wir auf sie stolz sein.» Und bürgerschaftliches Engagement zeige, dass sie «vom Geiste einer tatkräftigen Bürgergesellschaft» durchdrungen sei.

Das Regelwerk war am 26. Mai 1992 vom Landtag beschlossen und der Entwurf zuvor öffentlich breit diskutiert worden. Im Unterschied zu anderen Ländern hat es einen eigenen Grundrechtsteil, in dem die Unantastbarkeit der menschlichen Würde, Meinungs- und Versammlungsfreiheit und die Pressefreiheit festgelegt sind. 1831 war Sachsen erstmals Verfassungsstaat geworden und 1920 erneut. Mit den Nationalsozialisten endete die Tradition vorerst, bis nach dem Ende der DDR.

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