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Gelöbnisse nicht am Jahrestag der Bundeswehr-Gründung

Tobias Pflüger (Die Linke). Foto: Britta Pedersen/zb/dpa/Archivbild
Tobias Pflüger (Die Linke). Foto: Britta Pedersen/zb/dpa/Archivbild

Am 12. November, dem 64. Jahrestag der Gründung der Bundeswehr, werden Rekruten in einigen Bundesländern ihr öffentliches Gelöbnis ablegen - aber nicht in Thüringen und Sachsen. Dies ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich, wie aus einer Antwort des Verteidigungsministeriums auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Tobias Pflüger hervorgeht, über die die «Tageszeitung» («taz»/Samstag) berichtete. Die Rekruten aus Thüringen und Sachsen werden stattdessen am 7. November in Oberhof und am 14. November in Sonderhausen vereidigt.

Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte bei ihrem Amtsantritt vorgeschlagen, dass am 12. November in allen 16 Bundesländern öffentliche Gelöbnisse stattfinden. Zu diesem Termin sind sie dem Verteidigungsministerium zufolge vor dem Reichstag in Berlin sowie in Mainz (Rheinland-Pfalz), Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern), Rotenburg/Wümme (Niedersachsen), Freyburg (Sachsen-Anhalt) und Plön (Schleswig-Holstein) geplant. Auch in München (Bayern) und Delmenhorst (für Niedersachsen und Bremen) weichen die Termine für die Zeremonie ab.

Kramp-Karrenbauer will mit den öffentlichen Gelöbnissen ein Zeichen der Anerkennung für die Soldaten setzen und an die Gründung der Bundeswehr am 12. November 1955 erinnern. Der Linken-Abgeordnete Pflüger kritisiert die geballten Gelöbnisse: «Öffentliche Gelöbnisse, wie sie die neue Verteidigungsministerin plant, sind eine Machtdemonstration des Staates, die an längst vergangene Zeiten erinnert», sagte er der «taz».

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Tobias Pflüger (Die Linke). Foto: Britta Pedersen/zb/dpa/Archivbild