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Geldstrafe für Lutz Bachmann: Verbreitung von Haftbefehl

Lutz Bachmann, Gründer und Anführer des fremdenfeindlichen Pegida-Bündnisses. Foto: Sebastian Kahnert/Archivbild
Lutz Bachmann, Gründer und Anführer des fremdenfeindlichen Pegida-Bündnisses. Foto: Sebastian Kahnert/Archivbild

Weil er einen illegal verbreiteten Haftbefehl weitergegeben haben soll, könnte eine Geldstrafe auf Pegida-Gründer Lutz Bachmann zukommen. Das Amtsgericht Dippoldiswalde habe auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden einen entsprechenden Strafbefehl erlassen, sagte ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch. Bachmann habe dagegen jedoch Einspruch eingelegt. Zuvor hatte die «Sächsische Zeitung» berichtet, dass der 46-Jährige 3000 Euro Geldstrafe zahlen soll.

Der Pegida-Frontmann soll im vorigen Jahr einen Haftbefehl zu einem Verdächtigen nach der tödlichen Messerattacke von Chemnitz weitergegeben haben. Dort war am 26. August ein Mann erstochen worden. Der Haftbefehl enthielt unter anderem den vollen Namen des Verdächtigen. Der Mann wurde später entlastet. Ein Justizvollzugsbeamter gab zu, den Haftbefehl fotografiert zu haben.

Das Dokument machte im Internet die Runde. Auch das rechtextremistische Bündnis Pro Chemnitz reichte es weiter. Das ist laut Staatsanwaltschaft jedoch verboten. Bleibt Bachmann bei seinem Einspruch gegen den Strafbefehl, würde der Fall öffentlich verhandelt werden.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Lutz Bachmann, Gründer und Anführer des fremdenfeindlichen Pegida-Bündnisses. Foto: Sebastian Kahnert/Archivbild