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Corona-Hilfen bei Härtefällen in Kunst und Kultur möglich

Zahlreiche Kleider hängen in einem Kostümfundus. Foto: Kristin Bethge/dpa/Symbolbild
Zahlreiche Kleider hängen in einem Kostümfundus. Foto: Kristin Bethge/dpa/Symbolbild

Freie Träger in Kunst und Kultur können ab sofort und bis Jahresende bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) Anträge auf Corona-Hilfen im Härtefall stellen. Der einmalige Zuschuss soll finanzielle Engpässe infolge der Pandemie überbrücken, die zwischen 15. März und 31. Dezember entstanden sind oder noch entstehen, wie die SAB in Dresden am Dienstag mitteilte. Die Höhe betrage je nach Liquiditätsbedarf bis zu 10 000 Euro, im nachgewiesenen Einzelfall bis zu 50 000 Euro. Insgesamt stehen nach Angaben einer Sprecherin 28,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Anträge können von freien Trägern mit und ohne anerkannter Gemeinnützigkeit aus den Bereichen Darstellende Künste, Musik, Soziokultur, Film, Bibliotheken/Literatur, Bildende Kunst, Museen und Ausstellungen gestellt werden - ebenso wie aus den Bereichen Kulturelle Bildung, Heimat- und sonstige Kulturpflege inklusive Festivals oder Zoos, Botanische Gärten und Landschaftsparks im Freistaat. Das Geld soll helfen, Liquiditätslücken aufgrund unabweisbarer Einnahmeausfälle oder zusätzlicher Betriebsausgaben wegen Corona etwa für Hygienemaßnahmen oder digitale Angebote zu schließen.

Die SAB wies explizit darauf hin, dass überwiegend wirtschaftlich tätige Antragsteller, die sich schon Ende 2019 in Schwierigkeiten befanden, von der Förderung ausgeschlossen sind.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: Zahlreiche Kleider hängen in einem Kostümfundus. Foto: Kristin Bethge/dpa/Symbolbild